Politik

Entlastungsgesetz soll doch noch beschlossen werden

Ein wichtiges Gesetz zur Steuerentlastung und Familienförderung könnte kurz vor der Neuwahl doch noch beschlossen werden. Das sogenannte Entlastungsgesetz, das die kalte Progression bei der Einkommensteuer ausgleichen und das Kindergeld erhöhen soll, hat die Zustimmung von FDP, SPD und Grünen gefunden. Doch damit das Gesetz auch tatsächlich in Kraft treten kann, braucht es noch die Zustimmung des Bundesrats – ein Hindernis, das für die Bürger zu einem entscheidenden Moment werden könnte. Der Entwurf zielt darauf ab, Steuererhöhungen zu verhindern und mehr Geld für Familien bereitzustellen. Doch wie wird sich der Bundesrat entscheiden?
13.12.2024 13:16
Aktualisiert: 13.12.2024 13:16
Lesezeit: 2 min
Entlastungsgesetz soll doch noch beschlossen werden
Mehr Netto vom Brutto? Steuererleichterungen, Kindergeld-Erhöhung und mehr – das Entlastungsgesetz könnte noch vor der Neuwahl verabschiedet werden. (Foto: dpa) Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Im Bundestag soll vor der Neuwahl noch ein Gesetz verabschiedet werden, das die kalte Progression bei der Einkommensteuer ausgleicht und das Kindergeld erhöht. Die FDP hat angekündigt, dem Entwurf zusammen mit der Minderheitskoalition aus SPD und Grünen zuzustimmen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus den Fraktionen erfuhr. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, müsste jedoch auch der Bundesrat zustimmen.

Die FDP hatte zuletzt Änderungen am Gesetzentwurf gefordert, der noch aus der Zeit der Ampel-Koalition stammt. Sie hatte kritisiert, dass das Gesetz neue Bürokratiekosten für Unternehmen mit sich bringe. Diesen Kompromiss musste die FDP in der Ampel-Koalition eingehen, wollte ihn nach dem Bruch der Regierung jedoch nicht mehr unterstützen.

Nun einigten sich die Fraktionen darauf, die kritisierten Punkte aus dem Gesetz zu streichen. Die Grünen äußerten jedoch wenig Begeisterung. "Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung", kritisierte Haushälter Sven-Christian Kindler. Es fehlten nun wichtige Impulse für steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen.

Eckwerte im Steuertarif werden verschoben

Der Kern des Gesetzes bleibt jedoch unverändert: Zum Januar soll eine schleichende Steuererhöhung verhindert und der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Dafür sollen mehrere Eckwerte im Steuertarif angepasst werden.

Unter anderem wird der Grundfreibetrag angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Der Entwurf sieht für 2025 ein Plus von 312 Euro vor, sodass er dann bei 12.096 Euro liegt. Im Jahr 2026 soll er weiter steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.

Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so angepasst werden, dass höhere Steuersätze später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die über dem Spitzensteuersatz liegt, soll unverändert bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angehoben.

Mehr Geld für Familien

Zudem sieht das Gesetz vor, dass das Kindergeld zu Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll ebenfalls um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen.

"Wir entlasten eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro um 306 Euro im nächsten Jahr", sagte Kindler. Das Paket unterstütze auch gezielt Kinder aus armen Familien. Auch beim Kindergeld und Kinderfreibetrag soll es 2026 eine erneute Anpassung geben.

Verhalten im Bundesrat offen

Unklar bleibt, ob das Gesetz auch im Bundesrat eine Chance hat, denn die Länder würden damit auf Einnahmen verzichten. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer sieht Union und SPD in der Verantwortung: "Im Bundesrat müssen sich jetzt Union und SPD zum Entlastungspaket bekennen oder der arbeitenden Bevölkerung ins Gesicht sagen, dass die Länder sich die Entlastung nicht leisten wollen", erklärte er. Die Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (Union) und Olaf Scholz (SPD) tragen die Verantwortung für die Zustimmung der Länder.

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