Die Zulassungsbehörden der Städte und der Gemeinden verlangen als Voraussetzung der Bearbeitung des Antrags, dass die Besitzer oder Besitzerinnen der jeweiligen Fahrzeuge den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz vorlegen. Solchen soliden Schutz weisen die Besitzer durch die sogenannte eVB nach. Der E-Code, 7-stellig normiert, beweist, dass das Kfz von den Besitzern professionell und gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert wurde. Das Gesetz verlangt, dass die Fahrzeuge von den diversen Angeboten der klassischen Versicherungen durch Haftpflicht abgesichert sind. Doch genügt dieser Schutz?
Kfz-Versicherungen: Diese Arten gibt es
Generell bieten sich den Besitzern der Fahrzeuge drei Arten von Kfz-Versicherungen: Die klassischen Haftpflichtversicherungen, die Teil- und die Vollkasko-Versicherungen.
I. Haftpflicht
Diese Art Versicherungsschutz gilt als Klassiker und als der einzige durch das Gesetz erforderliche Schutz. Wieso das Gesetz gerade diese spezifischen Arten Absicherungen als verpflichtend einstuft? Weil Haftpflichtversicherungen solche Schäden abdecken, die die Nutzerinnen und Nutzer der versicherten Fahrzeuge Dritten zugefügt haben. Machen die Geschädigten Ansprüche geltend, sind es Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die die Haftpflichtversicherungen abdecken. Eigene Schäden deckt das klassische Produkt jedoch nicht ab.
II. Teilkasko
Teilkaskoversicherungen schließen Fahrzeugbesitzer ab, wenn sie speziell entwickelten Schutz vor bestimmten Schäden schätzen. Als Klassiker solcher Schäden gelten Hagelschläge oder Marderbisse, Glasbruch oder Wildschäden, Brand und Diebstahl. Also solche Schäden, die die Besitzerinnen und Besitzer der Fahrzeuge nicht verschuldet haben, sondern die entweder durch Witterung oder kriminell motivierte Delikte wie Diebstahl verursacht wurden. Selbst klassische Kabelbrände und Kurzschlüsse sind Risiken, die die Teilkaskoversicherungen abdecken.
III. Vollkasko
Diese Art der Risiko-Absicherung gilt als absoluter Rundumschutz. Er liefert den Nutzern und Nutzerinnen volle Absicherung der Schäden der Eigenfahrzeuge. Sie schützt vor den Kosten von Schäden, die die Besitzer selbst verschulden. Außerdem decken diese Produkte die Schäden diverser Fremdeinwirkungen ab und bieten auch dann Erstattung, wenn die Verursacher der jeweiligen Schäden nicht zahlungsfähig oder ermittelbar sind. Auch die mutwillige Beschädigung der Fahrzeuge gelten als Risiko, dass die Pakete der modernen Versicherer schützen.
Haftpflicht als Verpflichtung per Gesetz
Das Gesetz verlangt das Abschließen einer Haftpflichtversicherung verpflichtend. Dies dient dem Schutz der Geschädigten. Als Kriterien passender Haftpflichtversicherungen gelten spezifische Deckungssummen:
- 2,5 Millionen Euro / Personenschäden
- 1,12 Millionen Euro / Sachschäden
- 50.000 Euro / Vermögensschäden
Das Abschließen von Haftpflichtversicherungen gilt jedoch als einziges Muss rund um die Kfz-Versicherungen. Die diversen Schutzpakete der Teil- und der Vollkasko-Versicherungen gelten als Schutz, den die Versicherten als Wahl und ganz nach Bedarf nutzen.
Nicht selten müssen die Besitzer von Fahrzeugen jedoch auch ohne gesetzliche Verpflichtung die Vollkasko abschließen. Klassisches Beispiel: Anbieter diverser Darlehen möchten, dass die Kunden die von ihnen finanzierten Fahrzeuge perfekt schützen und fordern das Abschließen der Vollkasko-Versicherung.
Was Kunden rund um Abschlüsse wissen sollten
Als perfekte Kfz-Versicherung gilt diejenige, die die Bedürfnisse und Risiken der Versicherten einbezieht und das passende Verhältnis von Kosten und Nutzen schafft. Die Kosten des Schutzes hängen von diversen Faktoren ab. Als Klassiker dienen etwa die Fahrzeug-Art, Alter und Wohnort, Schadensfreiheitsklasse und Selbstbeteiligung, Stellplatz und Zahlungsweise. Einige dieser Kriterien sind fest und nicht änderbar. Doch es gibt Tipps und Tricks, die die Kosten der Produkte optimieren. Etwa die Vorzüge, die den Versicherten das kluge Nutzen von höherer Selbstbeteiligung, Wenigfahrer-Rabatt oder Werkstattbindung bieten.
Es lohnt außerdem, dass die Versicherten die Produkte der Haftpflicht und Kasko als Paket abschließen. Meist erhält man attraktive Rabatte. Außerdem lohnt es, die Prämien der Anbieter ab und zu unter die Lupe zu nehmen. Wer günstigere Angebote nutzen und aus diesen Gründen wechseln möchte, darf die Kündigungsfristen der Anbieter nicht verpassen. Sollten die Anbieter die Prämien erhöhen, gilt das Sonderkündigungsrecht.
Beratung nutzen
Die diversen Versicherungen gelten als vom Laien schwierig einzuschätzendes Feld. Der Profi bietet präzise passende und klug entwickelte Unterstützung, die soliden Schutz bietet und auch das Budget der Versicherten schont.