Immobilien

Mietpreisbremse bleibt bestehen: Bundesjustizministerin Hubig kündigt Bußgeldregelung an

Die Mietpreisbremse wird verlängert – doch ist das genug, um Mieter wirklich zu schützen? Während die Politik nachjustiert, plant das Justizministerium strengere Sanktionen. Was bedeuten diese Vorhaben für Mieter, Vermieter und den Wohnungsmarkt? Und wo bleiben echte Lösungen?
11.07.2025 13:42
Lesezeit: 2 min
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Mietpreisbremse bleibt bestehen: Bundesjustizministerin Hubig kündigt Bußgeldregelung an
Neben einem renovierten Altbau wird ein Plattenbau saniert: Verlängerung der Mietpreisbremse ist beschlossen (Foto: dpa). Foto: Annette Riedl

Mietpreisbremse verlängert: Ausnahmen trotz Regelung

Die Mietpreisbremse bei der Neuvermietung von Wohnungen in gefragten Stadtteilen wird bis Ende 2029 verlängert. Ein entsprechender Vorschlag der schwarz-roten Koalition erhielt im Bundesrat die nötige Zustimmung.

Die Mietpreisbremse ist anwendbar in Regionen, die von der jeweiligen Landesregierung als Bereich mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete dort höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese orientiert sich an Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen, wie sie etwa in Mietspiegeln verzeichnet sind. Nicht unter die Mietpreisbremse fallen etwa Neubauten, die nach Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurden, sowie Wohnungen, die nach einer grundlegenden Modernisierung erneut zur Vermietung stehen.

Die jetzt durch Bundestag und Bundesrat beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse reicht nach Meinung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) jedoch nicht aus, um Mieter vor überhöhten Mietforderungen zu bewahren. "Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird", sagte Hubig gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Diese Kommission soll insbesondere Vorschläge für eine Bußgeldregelung vorlegen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies ist laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bereits vorgesehen.

Mieter können zu viel gezahlte Miete einfordern, Angst hindert oft am Widerspruch

Derzeit gilt: Verstößt ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. "Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten", kritisiert Hubig. "Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend."

Laut SPD-Ministerin Hubig sei es ihr wichtig, darauf hinzuweisen, "dass es viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt". Dennoch trauten sich viele Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen nicht, unfaire Mietkonditionen anzufechten. "Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht." Der Gesetzgeber müsse daher aktiv werden.

Kommissionsbericht bis Ende 2026 geplant

Die Expertenkommission soll ihre Empfehlungen spätestens zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Das Gremium wird sich aus Juristen, Wissenschaftlern, Vertretern von Mieter- und Vermieterverbänden sowie dem Deutschen Städtetag zusammensetzen.

Zudem soll geprüft werden, wie die bisher schwache Regelung gegen Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht überarbeitet werden kann. Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten, wie man der Mietwucher-Regelung "Biss verleihen kann", so Hubig. Bisher gilt: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt." Als überhöht gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

NRW-Ministerin mit anderer Perspektive

Die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) betont hingegen, dass die Expertengruppe sich nicht nur mit strengeren Mietvorgaben beschäftigen soll. Vielmehr gehe es um die generelle Vereinheitlichung mietrechtlicher Vorschriften.

"Da wir vielerorts kein Mietrecht mehr, sondern ein Mieterrecht haben, gibt es immer weniger Menschen, die sich für die Vermietung entscheiden", mahnt die NRW-Ministerin. Um das Vermieten wieder attraktiver zu machen, solle etwa die günstige Vermietung steuerlich gefördert werden.

Auch kurzfristige Mietverträge im Fokus

Justizministerin Hubig hat bereits angekündigt, dass nach der Verlängerung der Mietpreisbremse auch Regelungen für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen reformiert werden sollen. "Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell überlasten, wenn die Verbraucherpreise stark anziehen", erklärt Hubig. Auch Kurzzeitmietverträge und möblierte Unterkünfte könnten gezielt genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dem wolle sie entgegenwirken.

Ein weiteres Anliegen betrifft laut Hubig Opfer häuslicher Gewalt. Die SPD-Politikerin will erreichen, dass betroffene Frauen einfacher aus einem gemeinsam mit dem Täter geschlossenen Mietvertrag aussteigen können. Derzeit ist das meist nur schwer ohne Zustimmung des gewalttätigen Partners möglich.

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