Digitale Krankmeldung und eAU: Rechte, Pflichten und was Sie alles wissen müssen
Ob Grippe oder Burn-out: Wer krank ist, muss eine Krankmeldung rechtzeitig und korrekt vornehmen. Was Beschäftigte über Regeln, Pflichten und Fallstricke rund um die Krankmeldung wissen sollten. Wenn die Nase läuft und der Hals kratzt, ist Arbeiten unmöglich. Also rasch und ordnungsgemäß krankmelden. Doch was genau muss man seinem Arbeitgeber mitteilen? Darf man trotz ärztlicher Krankmeldung einkaufen, spazieren oder verreisen? Hier steht, was gilt.
Wann muss die Krankmeldung erfolgen – und welcher Weg ist erlaubt?
Beschäftigte sind verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also „ohne schuldhaftes Zögern“, zu melden. Das bedeutet: sofort, sobald die Krankheit bekannt ist. „Die Meldung muss im Regelfall vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Prof. Michael Fuhlrott, ebenfalls Fachanwalt und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), erläutert ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Teilzeitstelle, der freitags frei hat, verletzt sich am Donnerstagabend und geht am Freitag zum Arzt, der ihn krankschreibt. Dann muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bereits am Freitag informieren – auch wenn dieser Tag arbeitsfrei ist. Wie die Krankmeldung eingehen soll, darf der Arbeitgeber bestimmen. Eine telefonische Mitteilung kann daher verpflichtend sein. Ist nichts vereinbart, kann der Arbeitnehmer den Kommunikationsweg selbst wählen. Ebenso kann die Arbeitgeberin festlegen, bei welcher Stelle oder Person die Meldung zu erfolgen hat.
Muss der Arbeitgeber die Diagnose erfahren?
Arbeitgeber haben keinen Anspruch auf Informationen über Diagnosen oder Symptome. Sie dürfen jedoch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, etwa bei Verdacht auf Täuschung, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zunächst stoppen und den Arbeitnehmer um Angaben zur Erkrankung bitten.
Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor – und wann nicht?
Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn jemand wegen Krankheit seine Arbeit nicht ausüben kann. Das hängt von Art der Tätigkeit und der Krankheit ab. Kein Grund für eine Krankmeldung sind Routineuntersuchungen ohne akute Beschwerden. Auch eine selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit, etwa Erholung nach einer Schönheits-OP, führt laut Fuhlrott nicht zu Lohnfortzahlung. Gleiches gilt bei Katerzuständen nach „richtigem Feiern“ – selbstverschuldet und damit ohne Entgeltfortzahlung. Wer sich selbst krankmeldet, obwohl das eigene Kind krank ist, riskiert eine Kündigung wegen Betrugs. Für Kinderkrankentage zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld – nicht der Arbeitgeber.
Wann brauche ich eine ärztliche Bescheinigung (AU)?
Laut Gesetz ist ein Arztbesuch und eine ärztliche Bescheinigung erst nötig, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Wer nur zwei Tage ausfällt, braucht kein Attest. Aber: Der Arbeitgeber darf verlangen, dass bereits am ersten Krankheitstag eine AU vorgelegt wird. Übrigens dürfen alle approbierten Ärzte – auch Zahn- oder Fachärzte – eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, sofern die Diagnose in ihren Fachbereich fällt.
Elektronische Krankmeldung (eAU): Was hat sich geändert?
Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Arztpraxen die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkassen. Arbeitgeber müssen die eAU aktiv abrufen. Der Nachweis steht also zeitversetzt bereit. Außerdem ist in der eAU nicht mehr ersichtlich, welcher Arzt sie ausgestellt hat. Beschäftigte müssen weiterhin ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen, aber keine Papier-Bescheinigung mehr vorlegen. Privatversicherte sind davon ausgenommen – sie erhalten weiterhin ein Attest in Papierform.
Online-Krankschreibung – geht das wirklich?
Telemedizinische Angebote ermöglichen es inzwischen, sich per Video oder App krankschreiben zu lassen. Eine virtuelle Untersuchung kann Grundlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein. Fuhlrott warnt jedoch vor unseriösen Anbietern. Bei diesen sei oft unklar, ob überhaupt ein Arzt die Diagnose stellt. „Teilweise wird nach wenigen Multiple-Choice-Fragen eine AU generiert“, sagt Fuhlrott. Solche Bescheinigungen hätten keinen Beweiswert. „Arbeitnehmern ist von deren Nutzung dringend abzuraten“, so der Anwalt.
Darf man trotz Krankmeldung unterwegs sein?
Ja. Niemand ist verpflichtet, während der Krankheit ausschließlich zu Hause zu bleiben. Wichtig ist jedoch, dass Aktivitäten der Genesung nicht entgegenstehen. Einkäufe, Spaziergänge oder Cafébesuche sind erlaubt, sofern sie den Heilungsprozess nicht verzögern. „Bei psychischen Erkrankungen kann Bewegung sinnvoll sein, bei einer Erkältung dagegen nicht“, erläutert Fuhlrott. Im Zweifel entscheidet eine ärztliche Stellungnahme, ob das Verhalten genesungswidrig ist.
Je nach Krankheit kann Freizeitverhalten aber Misstrauen hervorrufen. Wer während der Krankmeldung beim Feiern in sozialen Netzwerken auftaucht, riskiert Ärger. „Auch wenn es gesundheitlich unbedenklich ist, kann es unklug wirken“, meint Fuhlrott.
Digitale Krankmeldung und eAU: Krankmeldung vortäuschen – ein Kündigungsgrund
Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist kein Kavaliersdelikt, warnt Oberthür. Der Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung kann erschüttert werden, etwa wenn sich Beschäftigte genau während der Kündigungsfrist krankmelden. Dann darf die Arbeitgeberin die Entgeltfortzahlung verweigern, bis die Arbeitsunfähigkeit anderweitig – etwa durch ein Gutachten – belegt wird.
Muss ich während der Krankheit erreichbar sein?
Nein. Beschäftigte müssen nicht ständig erreichbar sein. Der Arbeitgeber darf lediglich bei dringenden organisatorischen Fragen anrufen. Wer krank ist, muss nur dann sprechen, wenn es gesundheitlich möglich ist. Auch das Diensthandy darf ausgeschaltet werden.
Verhalten bei längerer oder wiederholter Krankheit
Auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit gilt: Sie muss unverzüglich mitgeteilt und ärztlich bestätigt werden. Es reicht nicht, wenn die eAU an die Krankenkasse übermittelt wird – die Krankmeldung an den Arbeitgeber bleibt Pflicht. Nach sechs Wochen derselben Erkrankung endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das jedoch nur 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt. Wenn der Zeitraum der Entgeltfortzahlung überschritten ist, darf die Arbeitgeberin Informationen über die Krankheitsursache verlangen.
Verspätete Krankmeldung – welche Folgen drohen?
Wer sich verspätet oder gar nicht krankmeldet, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Arbeitgeber kann abmahnen oder im Wiederholungsfall kündigen.
Digitale Krankmeldung und eAU: Wie oft darf man krank sein?
Es gibt keine gesetzliche Grenze. Wiederholte Krankheitszeiten können aber zur Begrenzung der Entgeltfortzahlung führen. Häufen sich Krankmeldungen über Jahre und überschreiten sie regelmäßig sechs Wochen jährlich, kann dies im Einzelfall sogar ein Kündigungsgrund sein.
Krankmeldung im Urlaub oder Ausland
Wird man im Urlaub krank, ruht der Urlaub. Der Arbeitnehmer muss sich umgehend beim Arbeitgeber melden und auf die Arbeitsunfähigkeit hinweisen. Diese Tage werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Ausländische ärztliche Bescheinigungen sind gültig, wenn sie den deutschen Anforderungen entsprechen. Besonders bei Attesten aus Nicht-EU-Ländern ist entscheidend, dass klar zwischen „Krankheit“ und „Arbeitsunfähigkeit“ unterschieden wird. Nur dann erkennt der Arbeitgeber die Bescheinigung an. Zusätzlich muss die Auslandsanschrift mitgeteilt werden.

