Wirtschaft

Kassenbeiträge 2026: Gesundheitsministerium hält Orientierungswert stabil

Für das kommende Jahr plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, den maßgeblichen Orientierungswert für die Entwicklung der Krankenkassenbeiträge unverändert zu lassen. Wie sie der Rheinischen Post sagte, will der sogenannte Schätzerkreis den durchschnittlichen Zusatzbeitrag erneut auf 2,9 Prozent festlegen. Damit setzt das Ministerium auf Stabilität in finanziell angespannten Zeiten für gesetzliche Kassen.
10.11.2025 19:00
Lesezeit: 1 min
Kassenbeiträge 2026: Gesundheitsministerium hält Orientierungswert stabil
Bundesgesundheitsministerin Warken plant, den Orientierungswert für Krankenkassenbeiträge stabil zu halten (Foto: dpa). Foto: Daniel Karmann

Laut Gesetz gibt das Ministerium die Orientierungsmarke für die Zusatzbeiträge der Kassen für das Folgejahr eigentlich bis 1. November bekannt. Dies verzögert sich nun wie im Vorjahr leicht. Die angepeilten durchschnittlichen 2,9 Prozent folgen der Berechnung eines Schätzerkreises - und entsprechen dem jetzigen Niveau. Um den Druck für Beitragsanhebungen zu mindern, hatte Warken gerade ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro durch den Bundestag gebracht.

Kassen warnen vor neuen Beitragserhöhungen

Die Kassen warnen vor dennoch nötigen Beitragsanhebungen und davor, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 drei Prozent übersteigt. Hintergrund ist auch, dass die Prognose des Schätzerkreises nicht berücksichtigt, wenn Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen. Für dieses Jahr hatte das Ministerium die Orientierungsmarke auf durchschnittlich 2,5 Prozent festgelegt, tatsächlich sind es inzwischen aber 2,9 Prozent.

Warken wies auf die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Krankenkasse hin. "Da Wettbewerb unter den Kassen herrscht, muss jede einzelne schauen, wie sie mit ihren Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet. Manchen gelingt das besser als anderen, und deshalb gibt es unterschiedliche Zusatzbeiträge." Versicherte müssten für sich abwägen, ob sich ein Kassenwechsel lohne. "Beitragssatz und Leistungen sollten immer abgewogen werden."

Kassen legen Zusatzbeitrag jeweils selbst fest

Direkt stabile Beiträge bei jeder einzelnen Kasse festlegen kann die Politik nicht. Über die konkreten Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den kommenden Wochen selbst. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

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