Wirtschaft

EU-Zölle auf Kleinsendungen: Neue Abgabe trifft Online-Bestellungen aus Drittstaaten

Der Online-Handel mit günstigen Waren aus Drittstaaten wächst rasant und stellt den europäischen Binnenmarkt vor strukturelle Herausforderungen. Wie reagiert die EU auf diese Entwicklung und welche Folgen haben die neuen EU-Zölle für Verbraucher und Unternehmen in Europa?
21.12.2025 07:21
Lesezeit: 3 min

EU-Zölle beenden die Zollfreiheit für günstige Importsendungen

Die EU führt neue Zölle auf Warensendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro aus Drittstaaten ein. Betroffen sind insbesondere Lieferungen aus China, Großbritannien und den USA, die europäische Verbraucher über internationale Online-Plattformen bestellen. Bislang waren solche Sendungen von Zöllen befreit, doch diese Regelung wird abgeschafft und durch ein pauschales Abgabesystem ersetzt.

Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten, darunter auch der slowenische Finanzminister Klemen Boštjančič, haben sich politisch darauf verständigt, ab dem 1. Juli 2026 eine feste Zollabgabe einzuführen.

Für jede unterschiedliche Produktkategorie innerhalb einer Sendung soll künftig eine Abgabe von drei Euro erhoben werden. Ziel ist es, mit den neuen EU-Zöllen bereits vor der umfassenden Zollreform auf den massiven Zustrom günstiger Importwaren zu reagieren.

Übergangslösung bis zur umfassenden EU-Zollreform

Die neue Abgabe ist ausdrücklich als zeitlich begrenzte Maßnahme angelegt. Hintergrund ist der zunehmende Druck aus mehreren Mitgliedstaaten, die von einer Verdrängung kleiner und mittlerer Händler berichten. Nach Angaben des dänischen EU-Ratsvorsitzes schließen in vielen Ländern immer mehr kleine Geschäfte, da sie mit den niedrigen Preisen internationaler Online-Anbieter nicht konkurrieren können.

Die vollständige Reform des europäischen Zollsystems soll erst Mitte 2028 greifen. Bis dahin setzen die Mitgliedstaaten auf die neuen EU-Zölle als Zwischenlösung, um Wettbewerbsverzerrungen einzudämmen und die Kontrolle über den Online-Import zu verbessern.

Berechnung der Drei-Euro-Abgabe nach Produktkategorien

Nach Angaben aus Brüssel wird die Abgabe nicht pauschal pro Sendung, sondern pro Produktkategorie erhoben. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Tarifnummer, die sich nach der Art des Produkts richtet. Eigenschaften wie Farbe oder Design spielen keine Rolle, sofern es sich um denselben Produkttyp handelt.

Kauft ein Verbraucher beispielsweise ein einzelnes Kleidungsstück mit einer bestimmten Tarifnummer, fällt einmalig eine Abgabe von drei Euro an. Enthält die Sendung mehrere identische Produkte derselben Kategorie, bleibt es ebenfalls bei drei Euro. Besteht die Lieferung jedoch aus verschiedenen Waren mit unterschiedlichen Tarifnummern, wird die Abgabe entsprechend mehrfach fällig.

Anwendungsbereich und zusätzliche Belastungen für Käufer

Die Drei-Euro-Abgabe gilt für alle Waren, die in die EU eingeführt werden und bei denen der Verkäufer außerhalb der EU im Import One-Stop-Shop System für die Mehrwertsteuer registriert ist. Nach Angaben der Finanzminister betrifft dies rund 93 Prozent aller E-Commerce-Importe in die EU. Die Erhebung der EU-Zölle erfolgt durch die nationalen Zollbehörden.

Zusätzlich zur Abgabe müssen Verbraucher weiterhin die Mehrwertsteuer sowie mögliche Bearbeitungsgebühren entrichten. Die Maßnahme soll von Juli 2026 bis Juli 2028 gelten und anschließend durch das reguläre Zollverfahren im Rahmen der EU-Reform ersetzt werden.

Massiver Anstieg günstiger Importsendungen als Auslöser

Die Einführung der Abgabe ist Teil eines umfassenderen Versuchs, den stark wachsenden Import günstiger Waren aus Drittstaaten einzudämmen. Täglich erreichen rund 12,6 Millionen Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro die EU. Auf das Jahr gerechnet sind es etwa 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen.

Rund 91 Prozent dieser Lieferungen stammen von chinesischen Plattformen wie Temu, Shein, Alibaba oder AliExpress. Etwa drei Prozent kommen aus Großbritannien, rund ein Prozent aus den USA. Der verbleibende Anteil entfällt auf andere Drittstaaten, wie aus Daten der Europäischen Kommission hervorgeht.

Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb im Fokus

Die EU nennt mehrere Gründe für das Vorgehen. Zum einen sieht Brüssel Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, etwa durch problematische chemische Inhaltsstoffe in Kleidung, Spielzeug oder Kosmetik. Zum anderen gelten zollfreie Kleinsendungen als Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe.

Hinzu kommt das Problem systematischer Unterbewertung. Nach EU-Angaben sind bis zu 65 Prozent der Sendungen zu niedrig deklariert. Zudem werden größere Bestellungen häufig auf mehrere Pakete unterhalb der 150-Euro-Grenze aufgeteilt, um bestehende Regelungen zu umgehen.

Einordnung für Deutschland und den Binnenmarkt

Für Deutschland haben die neuen EU-Zölle eine besondere Bedeutung. Der heimische Einzelhandel und viele mittelständische Online-Anbieter stehen seit Jahren unter starkem Preisdruck durch internationale Plattformen. Die Abgabe dürfte kurzfristig zwar nur geringe Zusatzkosten verursachen, langfristig jedoch fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Aus deutscher Sicht fügt sich die Maßnahme in eine breitere wirtschaftspolitische Strategie ein. Sie stärkt europäische Anbieter, reduziert systematische Umgehung von Zollvorschriften und erhöht die Transparenz im grenzüberschreitenden Online-Handel. Damit sollen nicht nur Unternehmen geschützt, sondern auch Verbraucher und öffentliche Haushalte entlastet werden.

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