Weiterbildung: Viele Menschen sind über Förderungen nicht informiert
Etwas Neues lernen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln: 77 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind anscheinend an Fortbildungen interessiert - doch nur wenige nehmen sie bisher wahr. Bis 2024 haben nur rund 500.000 Menschen pro Jahr ihr Recht auf Bildungszeit, auch Bildungsurlaub genannt, in Anspruch genommen. Für 2025 meldet der Bildungsurlaub Trendbericht zwar einen Zuwachs von 14 Prozent, dennoch bleibt das Angebot weitgehend ungenutzt: Nur jeder Zwölfte nimmt an einer Weiterbildung teil.
Warum nutzen Chefs und Mitarbeiter bislang die staatliche Weiterbildungsförderung so wenig? Dabei gibt es verschiedene Instrumente, mit denen Unternehmen und Beschäftigte Weiterbildungskosten deutlich reduzieren können.
JLU-Forschungsteam untersucht Einstellungen zum Lebenslangen Lernen
Angesichts des Wandels der Arbeitswelt gewinnt die berufliche Weiterbildung immer mehr an Bedeutung. Doch viele Menschen in Deutschland sind über die Förderung von Weiterbildungen nicht informiert: Die einen kennen ihre Freistellungsansprüche nicht, die anderen wissen nicht, wie sie Bildungsurlaub beantragen oder fürchten Nachteile im Betrieb.
Zu den Ergebnissen kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen. Im Rahmen des Forschungsprojekts "Einstellungen zum Lebenslangen Lernen in der Bevölkerung" befragte das Forschungsteam in Kooperation mit dem Meinungsforschungsinstitut Verian 3.122 Personen für das Jahr 2024. Die Teilnehmenden lebten in Deutschland und waren zwischen 18 und 67 Jahre alt.
„Unsere Ergebnisse zeigen, dass allgemein und zielgruppenspezifisch mehr Werbung für Weiterbildung gemacht werden müsste und dies möglichst konkret“, erklärt Studienleiter Prof. Dr. Bernd Käpplinger. „Das bedeutet: Die Menschen benötigen weniger allgemeine Hinweise auf eine Internetseite oder Plattform, sondern konkrete Hilfe, was sie zum Beispiel tun können, wenn ihre Stelle durch KI wegrationalisiert wird.“
Großes Interesse trifft auf zeitliche und finanzielle Hürden
Laut der Befragung besteht quer durch Branchen und Altersgruppen ein großes Interesse an Weiterbildung. So zeigten sich vor allem hohe Zustimmungswerte bei den Aussagen: "Geld, das von Staat oder Arbeitgebern für Weiterbildung ausgegeben wird, ist gut angelegtes Geld", "Weiterbildung hilft Menschen, mit Veränderungen im Leben klarzukommen" und "Wenn ich mich weiterbilde, fühle ich mich besser". Insbesondere Ältere und Menschen mit Migrationshintergrund wiesen dabei überwiegend positive Einstellungen zu Weiterbildungen auf.
Gleichzeitig zeigt die Studie, dass vielen Menschen Informationen über Fördermöglichkeiten fehlen. So kennen rund zwei Drittel der Befragten die Bildungszeitgesetze der Bundesländer nicht. Das erklärt nach Einschätzung der Forschenden, warum die Nutzung der Bildungszeitgesetze bislang vergleichsweise gering ausfällt. Die Studie verweist zudem auf frühere Befunde, wonach berufliche und familiäre Zeitengpässe zu den häufigsten Gründen zählen, warum Weiterbildungsinteresse nicht umgesetzt wird – Hürden, die durch eine stärkere Nutzung der Bildungszeit zumindest teilweise abgefedert werden könnten. Gerade Frauen sehen besonders häufig den Arbeitgeber und Staat in der Verantwortung, Weiterbildung zeitlich und finanziell stärker zu unterstützen.
Anspruch auf bezahlte Freistellung: Was Bildungszeitgesetze regeln
Bildungszeitgesetze sind Landesgesetze, die Beschäftigten einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen einräumen. Je nach Bundesland beträgt dieser Anspruch in der Regel fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren – zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub. Die Kosten für die Weiterbildung selbst tragen meist die Beschäftigten oder werden über andere Förderwege abgedeckt.
Bildungszeit = Bildungsurlaub
Der Begriff unterscheidet sich je nach Bundesland: Während häufig von Bildungsurlaub gesprochen wird, verwenden einige Länder – etwa Baden-Württemberg – bewusst den Begriff Bildungszeit, um klarzustellen, dass es sich nicht um Urlaub, sondern um Qualifizierung handelt. Inhaltlich meinen die Regelungen jedoch dasselbe.
Während dieser Zeit können unter Fortzahlung des Gehalts offiziell anerkannte Seminare im eigenen Bundesland besucht werden. Neben beruflicher Weiterbildung, fachlichen Qualifikationen, Kommunikationstrainings oder Sprachkursen werden auch Angebote zur Förderung der mentalen und körperlichen Gesundheit von den Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt. Anspruch besteht unter anderem auch für politische Bildung und teilweise auch für persönliche Weiterentwicklung und Qualifizierungen im Ehrenamt.
Anfang Februar 2026 verabschiedete auch Sachsen ein entsprechendes Gesetz – ab 2027 haben somit Arbeitnehmer in 15 von 16 Bundesländern einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Bayern bleibt weiterhin das einzige Bundesland ohne Regelung.
Anspruch auf Bildungsurlaub: Staatliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildungskosten
Neben Zeitmangel stellt auch die Finanzierung von Weiterbildung eine Hürde dar. Auch hier ist bei der Informationslage Luft nach oben, wie bereits ältere Studien zeigen. Laut der Weiterbildungsstudie von HR Pepper und Bitkom aus dem Jahr 2024 fühlen sich 75 Prozent der Befragten über die staatliche Förderung von Weiterbildungen schlecht informiert.
Dabei gibt es verschiedene Instrumente, mit denen Unternehmen und Beschäftigte Weiterbildungskosten deutlich reduzieren können. So fördert die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes Angebote von zertifizierten Bildungsträgern, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Dabei übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bezuschusst das Arbeitsentgelt während der Maßnahme. Unternehmen können Sammelanträge für mehrere Beschäftigte stellen. Bei Beschäftigten, die einen Berufsabschluss anstreben, übernimmt die Agentur für Arbeit oft die vollständigen Lehrgangs- und Lohnkosten. Bei Weiterbildung während Kurzarbeit sind ebenfalls vollständige Lohnkostenerstattungen möglich.
Ergänzend sichert das Qualifizierungsgeld Beschäftigte bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf finanziell ab. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass dieser Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Dabei erhalten Teilnehmende bis zu 67 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Im Gegensatz zu den anderen Förderungen muss hier nur der Träger, nicht die Maßnahme zertifiziert sein.
Lebenslanges Lernen immer wichtiger
In Zeiten wo sich die Arbeitswelt und ganze Berufsfelder rapide wandeln, bietet der Staat durchaus geeignete Instrumente um mit der Transformation Schritt zu halten. Doch der Zugang muss für Anspruchsberechtigte transparenter und vor allem zielorientierte erfolgen. Bildungszeitgesetze und staatliche Förderinstrumente bieten zusammen konkrete Ansatzpunkte, um die Lücke zwischen Weiterbildungsinteresse und -Umsetzung zu schließen. Entscheidend ist, dass sie bekannter werden – in den Betrieben ebenso wie bei den Beschäftigten selbst. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Weiterbildung strategisch fördern will, muss nicht nur Angebote schaffen, sondern Beschäftigte aktiv über gesetzliche Ansprüche und Förderwege informieren.
Bildungsurlaub beantragen Schritt für Schritt
- Informieren Sie sich, ob und welchen Anspruch Sie auf Bildungsurlaub haben. Unter folgender Liste finden Sie dazu die Regeln ihres Bundeslandes
- Schauen Sie nach einem passenden Seminarangebot für einen Bildungsurlaub. Wählen Sie den Kurs bei einem Anbieter für Bildungsurlaub aus und melden Sie sich an.
- Der Anbieter sendet Ihnen dann in der Regel Informationsmaterial zum Seminar sowie Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs zu.
- Beantragen Sie mit den Unterlagen den Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber.
Tipp: Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein und beachten Sie die geltenden Fristen: In der Regel muss der Antrag 4 bis 9 Wochen vor Seminarbeginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden.

