Erhöhung des Grundfreibetrags als Entlastung für Steuerzahler bei steigenden Lebenshaltungskosten.
Die anhaltend hohen Preise für Energie, Lebensmittel und Mieten belasten Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen. Viele Haushalte sehen sich gezwungen, ihre Ausgaben zu überdenken und ihre Ersparnisse stärker zu beanspruchen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag anzuheben. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Existenzminimum auch bei steigenden Lebenshaltungskosten steuerfrei bleibt.
Der Grundfreibetrag ist jener Teil des Einkommens, der nicht der Einkommensteuer unterliegt. Er schützt das Existenzminimum und garantiert, dass Steuerpflichtige ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten aus dem Nettoeinkommen decken können. Wird der Freibetrag regelmäßig angepasst, verhindert dies eine verdeckte Steuermehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression.
In den vergangenen Jahren wurde der Grundfreibetrag mehrfach erhöht, um die Inflation abzufedern. Dadurch bleibt ein größerer Anteil des Einkommens steuerfrei, was insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zugutekommt.
Aktuelle Entwicklung
Das Bundesfinanzministerium hat für 2025 eine erneute Anhebung angekündigt. Für 2024 lag der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro, für 2025 ist ein weiterer Anstieg auf rund 12.096 Euro vorgesehen. Diese Anpassung berücksichtigt den allgemeinen Preisanstieg und die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Jahr
Grundfreibetrag für Alleinstehende
2023
10.908 Euro
2024
11.784 Euro
2025
ca. 12.096 Euro
2026 (geplant)
ca. 12.348 Euro
Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Durch diese Erhöhung wird das steuerfreie Einkommen erweitert, sodass sich die Steuerlast für viele Bürger leicht reduziert.
Wirkung auf die Steuerzahler
Die tatsächliche Entlastung variiert je nach Einkommenshöhe. Besonders deutlich spüren sie diejenigen, deren Einkommen nur wenig über dem bisherigen Freibetrag liegt. Bei höheren Einkommen ist der Effekt vorhanden, fällt jedoch prozentual geringer aus.
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung:
Eine alleinstehende Person mit einem Jahresbruttoeinkommen von 35.000 Euro zahlte bei einem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) rund 6.965 Euro Einkommensteuer. Mit dem erhöhten Freibetrag von 12.096 Euro (2025) sinkt die Steuerlast auf etwa 6.870 Euro. Die jährliche Ersparnis beträgt somit rund 95 Euro.
Auch wenn dieser Betrag gering erscheint, kann die Gesamtauswirkung in der Bevölkerung erheblich sein. Millionen Steuerpflichtige profitieren von einer leichten Entlastung, die ihre finanzielle Handlungsfreiheit stärkt und den privaten Konsum stabilisieren kann.
Schutz vor kalter Progression
Ein zentraler Aspekt der Anpassung ist die Abmilderung der kalten Progression. Wenn Löhne aufgrund von Inflation steigen, aber gleichzeitig die Preise stärker zulegen, droht realer Kaufkraftverlust. Steigt der Grundfreibetrag, bleibt ein größerer Teil der Einkünfte steuerfrei, wodurch dieser Effekt abgeschwächt wird.
Wirtschaftsexperten sehen darin ein wichtiges Signal für Gering- und Durchschnittsverdiener. Die Maßnahme mindert den Druck auf private Haushalte, ohne das Steuersystem grundlegend zu verändern. Kritiker betonen jedoch, dass die Entlastung bei weitem nicht ausreiche, um die allgemeine Preisentwicklung vollständig zu kompensieren.
Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen
Während Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen den Effekt deutlich spüren können, bleibt die Auswirkung auf Gutverdienende gering. Für Personen mit hohen Einkommen macht der Freibetrag nur einen kleinen Teil der Steuerbemessungsgrundlage aus. Dennoch kann die Erhöhung einen Beitrag dazu leisten, dass das Steuersystem sozial ausgewogener bleibt.
Familien mit mehreren Kindern profitieren zusätzlich von Kinderfreibeträgen und Kindergeldanpassungen. Diese ergänzenden Maßnahmen wirken zusammen mit dem Grundfreibetrag und sollen sicherstellen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen nicht übermäßig belastet werden.
Auswirkungen auf den Staatshaushalt
Die Entlastung der Steuerzahler bedeutet gleichzeitig geringere Einnahmen für den Staat. Nach Schätzungen des Finanzministeriums dürfte die Erhöhung des Grundfreibetrags den Fiskus mehrere Milliarden Euro pro Jahr kosten. Diese Mindereinnahmen werden allerdings teilweise durch höhere Konsumausgaben kompensiert, die wiederum die Umsatzsteuer stärken.
Ökonomen bewerten die Anpassung daher als ein notwendiges, aber begrenztes Mittel zur Stützung der Kaufkraft. Ohne weitere strukturelle Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung könne der Effekt rasch verpuffen.
Einschätzung und Ausblick
Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist ein Schritt, der den Steuerzahlern in Zeiten steigender Preise eine gewisse Entlastung verschafft. Sie sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt und die Kaufkraft nicht weiter erodiert. Dennoch bleibt die Maßnahme Teil eines größeren wirtschaftspolitischen Puzzles, das Fragen der sozialen Gerechtigkeit, der Inflationsentwicklung und der fiskalischen Nachhaltigkeit miteinander verbindet.
Wie nachhaltig diese Entlastung wirkt, hängt stark von der weiteren Preisentwicklung ab. Bleiben die Lebenshaltungskosten auf hohem Niveau, könnte eine erneute Anpassung in den kommenden Jahren notwendig werden, um die Balance zwischen steuerlicher Fairness und staatlicher Finanzierung zu wahren.

