Politik

Drohnenbekämpfung: Was plant Innenminister Dobrindt für Deutschland?

Die Bundesregierung geht davon aus, dass Drohnen von staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken eingesetzt werden – im Fokus steht dabei Russland. Eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes sieht nun mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden vor. Welche Rolle dabei die Bundeswehr und der Spannungsfall spielen.
19.11.2025 10:13
Lesezeit: 3 min

Was sehen die Pläne von Dobrindt zur Drohnenbekämpfung vor?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat jetzt einen Entwurf für ein Luftsicherheitsgesetz vorgelegt, der in solchen Fällen den Einsatz der Bundeswehr ermöglichen soll. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ändert sich?

Wer als Privatbesitzer eine Drohne aus dem Baumarkt aufsteigen lässt, hat nichts zu befürchten. Vorausgesetzt, er hat das Gerät registriert und hält sich an die bekannten Abstandsregeln – etwa im Umkreis von Flughäfen.

Neue Befugnisse gibt es dagegen für den Einsatz von Gerät und Personal der Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge. Nach den Plänen aus dem Bundesinnenministerium sollen die Streitkräfte hierbei künftig Amtshilfe für die Länder leisten. Als Unterstützung kommen „Maßnahmen der ergänzenden Luftraumüberwachung“ in Betracht sowie die Bereitstellung von Geräten zur Detektion und Abwehr von Drohnen bis hin zum Waffeneinsatz.

Was gilt für den Einsatz von Waffen?

Der soll erlaubt sein, allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen. Die Bundeswehr soll – auch hier wieder nur zur Unterstützung der Länder – zur Drohnenabwehr auch Waffen oder andere Geräte einsetzen können, um die Drohne zu stoppen, etwa sogenannte Jammer. Das sind Geräte, die den Kontakt zwischen der Drohne und ihrer Fernsteuerung unterbrechen.

Zu solchen Maßnahmen soll aber nur gegriffen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr gibt und wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass Menschenleben in Gefahr sind oder eine wichtige Anlage zerstört werden soll.

Darf die Bundeswehr im Inland überhaupt eingreifen?

Tatsächlich sieht das Grundgesetz dies in Friedenszeiten nur in klar geregelten Ausnahmefällen vor – etwa als Amtshilfe bei Katastrophen, Pandemien oder zur Unterstützung der Polizei. Umfassendere Befugnisse für die Bundeswehr im Inland sind für den Verteidigungsfall vorgesehen.

Der Grünen-Innenpolitiker, Konstantin von Notz, hatte zuletzt die Auffassung vertreten, ohne eine Verfassungsänderung wäre ein Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr nicht möglich. Notz sagte: „Selbst wenn man den Spannungsfall erklären würde, damit die Bundeswehr übernimmt, bräuchte man dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.“ Dobrindt sieht das anders.

Wann beginnt der Spannungsfall?

Auch dem Vorschlag des Unionsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) konnte der Bundesinnenminister nichts abgewinnen. Der hatte zwischenzeitlich vorgeschlagen, mit der Ausrufung des Spannungsfalls auf Russlands Luftraumverletzungen im Nato-Gebiet zu reagieren. Damit könnte die Bundeswehr Drohnen leichter bekämpfen, sagte er. Die Ausrufung des Spannungsfalls setzt eine konkrete Gefahr, aber noch keinen Angriff voraus.

Unter Experten umstritten ist, welche Methoden hybrider Kriegsführung als Auslöser für den Spannungsfall gelten sollen. Am Ende ist das auch eine politische Entscheidung. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann – bis hin zur Destabilisierung ganzer Gesellschaften.

Wer entscheidet bei einer Drohnensichtung im Einzelfall?

Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes sieht vor, dass die Bundeswehr Amtshilfe leistet. Da es in der Regel schnell gehen muss, um die Gefahr abzuwenden beziehungsweise herauszufinden, wer die Drohne steuert, soll dem Entwurf zufolge nicht der Verteidigungsminister gefragt werden müssen. Vielmehr soll die Unterstützung auf einer niedrigeren Hierarchiestufe angefordert werden.

Kann die Bundeswehr das leisten?

Grundsätzlich ja, allerdings hat der eigentliche Auftrag für die Truppe immer Vorrang. Im Entwurf heißt es wörtlich: „Die Bundeswehr kann nur Hilfe leisten, soweit sie nicht den eigenen Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung gefährdet.“ Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Abwehr von Verletzungen der staatlichen Souveränität der Verteidigung diene und deshalb „eine originäre Aufgabe der Streitkräfte“ sei. Damit lägen die völker- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zum Abschuss von in den deutschen Luftraum eindringenden Drohnen einer fremden Macht durch die Bundeswehr vor.

Warum kommt die Reform jetzt?

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die Zahl der Drohnensichtungen in Deutschland zugenommen. Außerdem plädiert man im Bundesinnenministerium schon länger für härtere Regeln gegen Aktivisten, die sich unerlaubt Zutritt zu Start- und Landebahnen von Flughäfen verschaffen. Das soll im Zuge der Reform des Luftsicherheitsgesetzes auch beschlossen werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Die Box, die Distanzen schrumpfen ließ: 60 Jahre Logistik-Wunder
10.05.2026

Sie sehen aus wie bunte Bauklötze aus Stahl und passen nahtlos auf Schiffe, Züge sowie Lastwagen: Container. Als am 5. Mai 1966 das erste...

DWN
Panorama
Panorama Klimafreundlicher Straßenbau: Kälterer Asphalt soll CO2-Ausstoß senken
10.05.2026

Klimafreundlicher Asphalt wird für die Baubranche zunehmend zum Prüfstein zwischen Kosten, CO2-Reduktion und technischer...

DWN
Technologie
Technologie Antropic: Gefürchtetes KI-Modell erschüttert Banken und Regierungen
10.05.2026

Anthropic will den Zugang zu Mythos ausweiten, obwohl das Weiße Haus Sicherheitsbedenken anmeldet. Das KI-Modell soll unbekannte...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kurzarbeit in Deutschland: 133 Millionen Stunden verloren – ein Warnsignal
09.05.2026

Die Zahl ausgefallener Arbeitsstunden durch Kurzarbeit steigt weiter an und signalisiert eine wachsende Belastung für die deutsche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Warum Europas Unternehmen unter Regulierung leiden
09.05.2026

Zwar gilt die EU vielen als Anker für Stabilität, doch im Mittelstand wächst der Unmut. Die regulatorische Dichte aus Brüssel wird...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wenn Führungskräfte scheitern: Warum Unternehmen Ideen oft nicht umsetzen
09.05.2026

Viele Führungskräfte scheitern nicht an Strategie oder Marktbedingungen, sondern daran, wie sie ihre Ideen im Unternehmen vermitteln und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo EX60: Warum dieses Elektro-SUV Mercedes, BMW und Audi nervös machen dürfte
09.05.2026

Volvo baut mit dem EX60 nicht einfach ein neues Elektro-SUV, sondern eine Wette auf die Zukunft der Marke. Der Wagen soll beweisen, dass...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Streit um Obi-Orange: Warum Farben über Marken-Erfolg entscheiden
09.05.2026

Der Baumarkt Obi steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um den rechtlichen Schutz seiner markanten Hausfarbe Orange. Der Fall...