Politik

EU-Klimazoll: CO2-Zoll soll auch für Waschmaschinen und andere Waren kommen

Künftig sollen 180 Industrieprodukte, darunter auch Haushaltswaren, unter den EU-CO2-Zoll fallen. Was die Kommission damit erreichen will.
26.02.2026 19:11
Lesezeit: 2 min
EU-Klimazoll: CO2-Zoll soll auch für Waschmaschinen und andere Waren kommen
EU-CO2-Zoll auch für Waschmaschinen: Nach Angaben der Kommission sollen künftig 180 aus Stahl und Aluminium weiterverarbeitete Produkte unter die Anwendung der Abgabe fallen. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

EU-CO2-Zoll soll für Waschmaschinen und andere Waren kommen

Die EU-Kommission will den CO2-Zoll auf Haushaltsgeräte und andere weiterverarbeitete Waren ausweiten. Damit soll die Abgabe auch auf Geräte wie Waschmaschinen erhoben werden, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Bislang werden nur Grundmaterialien wie Stahl, Aluminium, Zement und Elektrizität erfasst.

Mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM bepreist die EU Emissionen von Importen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure also erstmals einen CO2-Preis für Emissionen zahlen, die bei der Produktion der Waren entstehen.

Dies soll verhindern, dass günstige, aber klimaschädlich hergestellte Produkte auf dem europäischen Markt klimafreundliche Konkurrenz verdrängen. Wenn Stahl etwa in China klimaschädlicher hergestellt wird als in der EU, wird dieser Unterschied preislich ausgeglichen.

Zu 94 Prozent Industrieprodukte betroffen

Nach Angaben der Kommission sollen künftig 180 aus Stahl und Aluminium weiterverarbeitete Produkte unter die Anwendung der Abgabe fallen. Dies seien zu 94 Prozent Industriegüter mit einem durchschnittlichen Stahl- und Aluminiumanteil von 79 Prozent. Dazu gehörten etwa Spezialausrüstung, Metallhalterungen oder Zylinder. Sechs Prozent der betroffenen Waren seien Haushaltsprodukte.

Zudem sollen Schlupflöcher in der Regulierung geschlossen werden. Angepasste Berichtspflichten sollen die Rückverfolgbarkeit der CBAM-Waren erhöhen. Die Kommission erhält darüber hinaus die Befugnis, bei nachgewiesenen Missbrauchsfällen einzugreifen.

Hilfsfonds für EU-Hersteller

Zum Ausgleich will die EU-Kommission einen Fonds zur Unterstützung von EU-Herstellern einrichten, die etwa wegen steigender Preise für importierten Stahl einen Wettbewerbsnachteil fürchten müssen. Der Fonds erstattet einen Teil der Zusatzkosten, die wegen EU-CO2-Regelungen entstehen.

Die Finanzierung erfolgt zu 25 Prozent aus Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten, die eigentlich den EU-Staaten zugutekommen sollten. Die restlichen 75 Prozent werden den Angaben zufolge aus EU-Eigenmitteln gestemmt.

Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken betont, es müsse sichergestellt werden, dass die Förderung unbürokratisch nutzbar ist und zugleich wirksame Anreize für klimafreundlichere Produktionsprozesse setze. «Der vorliegende Vorschlag bietet dafür eine Grundlage, die wir im parlamentarischen Verfahren jedoch noch verbessern müssen», so der Politiker.

Kritik aus der Wirtschaft

Die deutsche Wirtschaftsvereinigung Stahl sieht auch Nachbesserungsbedarf. So müsse der Ausgleichsmechanismus CBAM flächendeckend auf stahlintensive Folgeprodukte angewendet werden. «Stückwerk reicht hier nicht aus und riskiert den Verlust stahlintensiver Branchen», so die Interessenvertretung. Der Verband der europäischen Stahlindustrie (Eurofer) bewertet die Maßnahmen ebenfalls als unzureichend. So seien etwa die finanziellen Mittel des Unterstützungsfonds «höchst ungewiss», teilte der Verband mit.

Der Interessenverband VCI forderte, dass die Chemieindustrie weiter ausgenommen bleiben müsse, da die Branche mit zehntausenden Produkten und hochkomplexen Produktionsketten für dieses Instrument ungeeignet sei.

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