Deutschland

Arbeitsagentur will Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verschärfen

Lesezeit: 1 min
09.04.2014 00:20
Die Bundesagentur für Arbeit plant schärfere Sanktionen gegen Sozialhilfe-Empfänger. Diesen soll bei wiederholtem Versäumen von Terminen sofort das Geld gestrichen werden. Eine Petition mit über 90.000 Unterschriften sprach sich zuvor gegen die Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern aus.

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) plant Hartz-IV-Empfänger künftig noch härter zu bestrafen, wenn diese gegen Auflagen verstoßen. So sollen sie kein Geld mehr bekommen, wenn sie mehrere Termine beim Jobcenter verpassen oder wenn sie ihnen angebotene Arbeit verweigern.

Ein 63-Seiten-Papier der BA enthalte eine Reihe verschärfter Sanktionen gegen Sozialhilfeempfänger, wie die FAZ berichtet. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger künftig einen Termin beim Jobcenter verpasst, soll er innerhalb von sieben Wochen noch zweimal angemahnt werden. Verstreichen auch diese Aufforderungen zum Erscheinen ergebnislos, sollen ihm die Gelder bis zum persönlichen Erscheinen gestrichen werden.

Die Agentur rechtfertigt die geplante Verschärfung der Strafen mit der Unwilligkeit einiger Hartz-IV-Empfänger, denen das Jobcenter regelrecht „hinterher laufen muss“. Die Politik müsse dem neuen Strafkatalog noch zustimmen, wovon jedoch ausgegangen werde.

Bisher werden Arbeitslosengeld-II-Empfänger bei Verstößen gegen die Meldepflicht in mehreren Stufen sanktioniert. Zunächst wird das Geld um zehn, später um zwanzig und dreißig Prozent gekürzt. Doch zunächst müsse festgestellt werden, aus welchem Grund der Hartz-IV-Empfänger den Termin verpasst hat, bevor Strafen verhängt werden können.

Mit der neuen Regelung will die BA Möglichkeit zurückerlangen, die Sozialhilfe-Empfänger auch ohne Rücksprache zu bestrafen, sollten diese einen Termin versäumen. Gegen diese Form der Drangsalierung startete die frühere Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann eine Petition, die über 90.000 Unterschriften sammelte (hier). Sie setzt sich darin für eine Abschaffung der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ein und durfte im März vor dem Petitionsausschuss des Bundestags dazu Stellung beziehen.

Doch beim Bundestag biss Hannemann auf Granit, wie die Rheinische Post berichtet. Zwar wolle die große Koalition die Strafen gegen Sozialhilfe-Empfänger unter 25 Jahren überprüfen, doch bei allen übrigen Hartz-IV-Empfängern gelte weiterhin das Prinzip „fördern und fordern“.


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