Das Oberste Gericht in Portugal hat einige Sparmaßnahmen der Regierung als verfassungswidrig verworfen. Für den Staatshaushalt 2014 bedeutet dies eine Finanzierungslücke von 700 Millionen Euro. Zu den von dem Gericht am Freitagabend abgelehnten Maßnahmen gehören Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst um zwei bis zwölf Prozent. Auch Kürzungen bei Pensionen, sowie beim Kranken- und Arbeitslosengeld wurden von den Richtern verworfen. Allerdings müssen die Gehälter nicht rückwirkend nachgezahlt werden. Die Kürzungen sollen aber ab Juni zurückgenommen werden.
Mit dem Urteil ist ein entscheidender Teil des Sparprogramms der Regierung gekippt worden, das sie im Gegenzug für das Rettungspaket von EU und IWF verabschieden musste. Die wirtschaftliche Erholung hatte Portugal erlaubt, im Mai den Rettungsschirm wieder zu verlassen. Experten befürchten nun, dass eine weitere Gesundung der Wirtschaft ebenso gefährdet werden könnte wie der mit der EU vereinbarte Abbau des Haushaltsdefizits. Es soll in diesem Jahr auf 4,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 2015 auf 2,5 Prozent der Wirtschaftsleistung gesenkt werden. 2013 lag das Defizit bei 4,9 Prozent. Die Regierung könnte nun andere Sparmaßnahmen suchen oder Steuern erhöhen.
Kurz vor den EU-Wahlen meldete Brüssel noch die „Rettung“ Portugals. Das Land hat bislang 79 Milliarden Euro von den Euro-Staaten und dem IWF erhalten. Bis 2040 soll alles zurückgezahlt werden. Doch die Wirtschaft schrumpfte im 1. Quartal 2014 um 0,7 Prozent. Zudem gelang die Rückkehr an die Kapitalmärkte nur mit einem Trick der EZB (mehr hier).