Das Luftfahrtbundesamt hat der dpa eine Stellungnahme übermittelt, derzufolge die Aufsichtsbehörde nicht von der Lufthansa über die Vorerkrankung informiert worden sein:
«Es trifft nicht zu, dass das Luftfahrtbundesamt (LBA) über die medizinischen Hintergründe im Falle Lubitz unterrichtet war. Bis zu dem – durch das Luftfahrtbundesamt eingeforderten - Zeitpunkt der Akteneinsicht am 27. März 2015 (nach dem Absturz) im Aeromedical Center (AMC) der Lufthansa in Frankfurt hatte das LBA keinerlei Informationen über die medizinischen Hintergründe zu dem Fall. Das Flugtauglichkeitszeugnis 2009 wurde im Falle Lubitz durch das AMC in Frankfurt ausgestellt und dem LBA übermittelt. Dieses Vorgehen entsprach der Rechtslage. Das AMC hat das LBA über die abgeklungene schwere Depressionsphase nicht informiert.»
Die Lufthansa hatte die Krankengeschichte vor einigen Tagen öffentlich gemacht.
In der Universitätsklinik Düsseldorf war der Co-Pilot behandelt worden, allerdings nicht auf Depressionen.
Der Staatsanwalt hat in der Browser-Geschichte eines Tablets in der Wohnung des Co-Piloten Hinweise gefunden, dass ein Nutzer nach einschlägigen Begriffen gesucht hat.
Für die Spekulation, dass eine Erkrankung des Co-Piloten ursächlich kausal für den Absturz der Germanwings-Maschine gewesen sei, gibt es nach aktuellem Kenntnisstand Hypothesen (die französische Staatsanwaltschaft spricht von einer «Interpretation»), aber keine offiziell zugänglichen Belege.
Die bisher sicheren Fakten - hier.
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Es ist unbekannt, ob sich der Pilot einer Therapie unterzogen hat. Solche Therapien sind vor allem im Fall von Depressionen mittlerweile sehr erfolgreich und können das Risiko eines Selbstmords deutlich senken (siehe dazu Informationen der Deutschen Depressionshilfe).