Als Teil der Sparmaßnahmen hätten öffentlich Bedienstete in Portugal auf ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten sollen. Das portugiesische Verfassungsgericht hat diese Regelung nun aufgehoben. Sie begründete ihr Urteil damit, dass Beamte ein Recht auf Gleichbehandlung mit Angestellten in der Privatwirtschaft haben.
Die Lohnkürzungen hätten diese Jahr eingeführt werden und mindestens bis zum Jahr 2014 aufrecht erhalten bleiben sollen. Kurz vor der Entscheidung hatte eine parlamentarische Kommission gewarnt, Portugal könne seine Sparziele nicht erreichen, würden die Personalausgaben nicht eingeschränkt.
Während der Premierminister Pedro Passos Coelho weiter versucht im kommenden Jahr die Neuverschuldung auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu beschränken, fordert die sozialistische Opposition bereits mehr Zeit, um die Sparziele zu erreichen, zu denen sich Portugal im Rahmen des Bailouts durch die EU verpflichtet hat.