Einem Bericht von Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (Weed) zufolge, wird das TTIP alle Formen von Finanzdienstleistungen umfassen. Dazu gehören unter anderem Bankgeschäfte und Versicherungen aller Art. Aber auch der komplette Wertpapier-, Derivate- und Währungshandel soll in das Abkommen miteinbezogen werden.
Auch die sogenannten Marktzugangsregeln sollen noch stärker an multinationale Konzerne angepasst werden. Demnach dürfte kein ausländischer Dienstleistungsanbieter schlechter gestellt werden als inländische Unternehmen. Das könnte dazu führen, dass Schutzrechte, wie die der öffentlichen Sparkassen, nicht mehr greifen, da sie ausländische Unternehmen benachteiligen.
Die amerikanische Versicherungsbranche sprach sich in einer Stellungnahme schon dafür aus, alle Finanzdienstleistungen in das Abkommen TTIP einfließen zu lassen. Doch auch deutsche Banken werden das TTIP nutzen, um sich der amerikanischen Gesetzgebung zu entziehen. So kündigte der deutsche Bankenverband in einer Erklärung an, sich im Rahmen des TTIP gegen Gesetze wie den Dodd-Frank-Gesetz oder die Volcker-Regel (mehr hier) zur Wehr zu setzen. Diese seien „diskriminierend“ und eine „zu große Bürde für nicht US-Unternehmen“.
Der Jurist Michael Barr warnte in einem Artikel davor, dass durch das Abkommen alle Finanzmarkt-Regulierungen gefährdet seien, die seit 2008 erreicht wurden. Barr ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität von Michigan und arbeitete maßgeblich am Dodd-Frank-Act zur Regulierung der Wall Street mit.
„Das letzte, was wir brauchen, ist ein weiterer Prozess, der nicht darauf ausgelegt ist, eine weitere finanzielle Kernschmelze zu verhindern. Die USA und Europa haben die Folgen der letzten immer noch nicht überwunden. Die Verhandlungsgespräche werden nur in eine Richtung gehen: Bestehende Reformen rückgängig machen, statt voranzubringen“, sagte Barr.
Zu Beginn der Verhandlungen waren die Finanzdienstleitungen noch ein Streitpunkt, der den Abschluss des TTIP gefährdet hat. Doch durch den Plan eine transatlantische Regulierungsbehörde ins Leben zu rufen, können alle Streitigkeiten aufgeschoben werden, bis das Abkommen unterzeichnet ist (hier).
Zudem werden sich auch die Banken und Versicherungen über Schutzklauseln ihre Investitionen sichern. Sollten Finanzgeschäfte geblockt werden, ziehen die Unternehmen im Zweifelsfall vor Schiedsgerichte und verklagen die Bundesregierung auf entgangene Profite. Der Steuerzahler muss dann dafür aufkommen (hier). Rekordstrafen gegen Banken, wie die 13 Milliarden US-Dollar gegen JP Morgan, dürften dann die absolute Ausnahme sein (hier).