Nach wochenlangem Tauziehen und einer 16-stündigen Nacht-Sitzung verständigten sich die EU-Länder auf den zu gründenden Bankenfonds, der insgesamt ein Volumen von 55 Milliarden Euro aufweisen soll.
„Der Banken-Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die „Bail-in“- und Abwicklungsfunktionen sollen im Einklang mit der „Abwicklungsrichtlinie“ ab dem 1. Januar 2016 implementiert werden“, erklärt die EU-Kommission in ihrem Statement.
„Durch den einheitlichen Abwicklungsmechanismus soll – unbeschadet einer strengeren Aufsicht – sichergestellt werden, dass in Schieflage geratene Banken effizient und zu minimalen Kosten für den Steuerzahler und die Realwirtschaft abgewickelt werden können“, heißt es von der EU-Kommission weiter.
Im ersten Jahr – also ab 2016 – sollen 40 Prozent der Summe eingezahlt werden, weitere 20 Prozent im darauf folgenden Jahr.
Zuvor war die Rede davon, die einbezahlten Beträge jeweils in den national-staatlichen Abteilungen der Herkunftsländer innerhalb 10 Jahren zurückzulegen und lediglich schrittweise um 10 Prozent pro Jahr zu vergemeinschaften.
Nun liegt ein Kompromiss auf dem Tisch. Das Europa-Parlament hatte durchgesetzt, dass die Vergemeinschaftung mittels des Fonds innerhalb von acht Jahren erreicht wird.
Das Europa-Parlament kann den Bankenabwicklungsmechanismus nun noch in der letzten Sitzung vor Ostern endgültig verabschieden. Auch die Mitgliedsstaaten bzw. die nationalen Parlamente müssen noch zustimmen.
„Für den Fall, dass bei Banken der Bankenunion Eigenkapitallücken festgestellt werden, hat der Rat am 15. November 2013 die Rangfolge der Rettungsschirme festgelegt. Zunächst sollten die Banken sich Kapital auf dem Markt oder aus anderen privaten Quellen beschaffen. Sollte dies nicht ausreichen, könnten auf nationaler Ebene unter Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen öffentliche Mittel bereitgestellt und erforderlichenfalls öffentliche Rettungsschirme in Anspruch genommen werden“, erläutert die EU-Kommission.
Der Banken-Abwicklungsfonds mit 55 Milliarden Euro ab 2016 soll für alle 28 Länder der EU ausreichen.
Allerdings stellte die FAZ im Oktober 2013 fest, dass „auf Europas Banken so viele faule Kredite lasten wie nie“: Der Berg fauler Kredite wächst laut einer Studie auf ein Rekordhoch von einer Billion Euro.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young stellte Ende Oktober fest, dass im Jahr 2013 in der gesamten Eurozone etwa 7,8 Prozent und somit 940 Milliarden Euro in die Kategorie der faulen Kredite fallen. Allein in Italien setzen die faulen Kredite den Banken zu. Bis zu 42 Milliarden Euro müssten die Geldhäuser bis Ende 2014 zur Seite legen, um geplatzte Darlehen aufzufangen, berichtete das österreichische Wirtschaftsblatt. Insgesamt dürfte allein in Italien bis Ende dieses Jahres die Summe der faulen Kredite auf bis zu 320 Milliarden Euro anwachsen (mehr hier).
Ursprünglich sollten in den Banken-Abwicklungsfonds die Banken nach der Risikogewichtung ihrer Geschäftsfelder einzahlen. Doch dies wurde Anfang März aufgeweicht.
In den Leitlinien der Kommission war ursprünglich vorgesehen, dass die Geldinstitute je nach Risiko der Geschäftsfelder ihren Beitrag zum Bankenfonds leisten sollten. Dies soll nun offenbar unterminiert werden. „Ein bedeutender Teil“ des Beitrages solle „unabhängig vom Risiko“ erhoben werden“, hieß es in der Arbeitsvorlage der EU-Kommission. Dies würde, was die deutschen Institute angeht, vor allem Sparkassen und Volksbanken treffen. „Sparkassen und Volksbanken würden Großbanken subventionieren“, meinte dazu Sven Giegold, Mitglied im EU-Parlament.
Am Mittwoch meldete sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband zu Wort:
„Die deutschen Sparkassen lehnen es ab, in einem europäischen Abwicklungsfonds für die Risiken internationaler Großbanken mit zu haften. „Eine Bankenregulierung, die die Substanz regional tätiger Kreditinstitute schwächt, um Risiken internationaler Großbanken abzusichern, ist weder angemessen noch fair“, sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, anlässlich der Bilanzpressekonferenz seines Verbandes heute in Frankfurt/Main.
Durch viele regulatorische Anforderungen, die eigentlich für internationale Großbanken gedacht und notwendig seien, würden schon heute die dezentralen Kreditinstitute überbeansprucht. Die Sparkassen erwarteten, dass sich Vorgaben und Auflagen künftig konsequent am Risiko orientieren. Je sicherer ein Geschäftsmodell, je überschaubarer seine Geschäftsaktivitäten, desto moderater müssten die Regulierungs- und Zahlungslasten ausfallen. „Deshalb gehören Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die über eigene Institutssicherungssysteme verfügen, nicht in ein europäisches Abwicklungssystem“, sagte Fahrenschon.
Zugleich machte der DSGV-Präsident deutlich, dass eine Vergemeinschaftung der von den Sparkassen zu Gunsten ihrer Kunden angesparten Sicherungsmittel in ein europäisches Einlagensicherungssystem auch in Zukunft nicht akzeptiert werde. „Wir bieten unseren Kunden aus eigener Kraft ein sehr hohes Sicherungsniveau und wollen das uneingeschränkt beibehalten.“ Deshalb sei es ein wichtiger Schritt, dass es der deutschen Politik gelungen sei, Institutssicherungssysteme in den europäischen Regeln fest zu verankern.“
Der „gemeinsame europäische Einlagen-Sicherungsfonds“ – ein ursprünglich angedachter Pfeiler der europäischen Bankenunion – wurde im vergangenen Sommer harsch kritisiert. Dagegen gab es Widerstand aus einigen Mitgliedsländern, darunter auch von den deutschen Sparkassen und Volksbanken. Daher wurde er von der EU-Kommission auf Eis gelegt.
Die Sparkassen und Volksbanken hegten die Befürchtung, dass die prall gefüllten deutschen Töpfe – sprich die Sparguthaben – bei Schieflagen von anderen Geldhäusern in der Eurozone angezapft werden. Bislang gibt es keine Aussagen von Seiten der EU-Kommission, dass der „gemeinsame Einlagensicherungs-Fonds“ ad acta gelegt wurde.