Seit 2012 arbeiten Abgeordnete an der Überarbeitung der EU-Verordnung zu den nationalen und der Europäischen Statistikbehörde.
Anlass war, eine Wiederholung des Betrugsskandals in Griechenland zu verhindern. Dort wurden die Daten über die Größe des Haushaltsdefizits absichtlich gefälscht. Das prognostizierte Haushaltsdefizit betrug im Jahr 2009 rund 3,7 Prozent. Schließlich musste die griechische Regierung ein Defizit von 15,4 Prozent eingestehen. Die Kommission verurteilte das Land wegen der Manipulation von Wirtschaftsstatistiken.
Der Skandal stürzte das Land in die Krise – und in zwei EU-finanzierte Rettungspakete im Gesamtwert von 240 Milliarden Euro (mehr hier).
Die nationalen Regierungen müssen als Folge des Griechenland-Skandals nun nach EU-Recht sicherstellen, dass die nationalen statistischen Ämter gesetzlich unabhängig und frei von politischer Einflussnahme sind. Staaten, die ihre statistischen Defizit-Ziele nicht erreichen, können hinsichtlich der Governance-Regeln der Eurozone bestraft werden.
Die im Jahr 2012 eingereichte Gesetzesänderung gilt nur für nationale Statistik-Behörden. Die Abgeordneten wollten den Geltungsbereich auch auf Eurostat ausweiten.
Nach einer Reihe von Geheimverhandlungen im diversen Trilog-Treffen (hier) sollte eine „Whistleblower“-Klausel den Chef von Eurostat-Behörde das Recht geben, die Kommission anzufechten, wenn sie die Unabhängigkeit der Behörde in Gefahr sieht.
Die Abgeordneten wollten auch, dass das Parlament bei der Ernennung des Eurostat-Chefs gehört wird. Dieser sollte auch vor den Wirtschaftsausschuss der Versammlung erscheinen.
Die Klausel würde absichern, dass „der Vorsitzende in unabhängiger Art und Weise handeln kann, und keine Anweisung von einer Regierung oder einer anderen Institution, Einrichtung, Amt oder Behörde einholen oder annehmen darf. Wenn der Vorsitzende der Auffassung ist, dass eine Maßnahme der Kommission die Unabhängigkeit der Behörde in Frage stellt, muss er oder sie das Europäische Parlament informieren.“
Doch die Kommission war gegen diesen Vorschlag. Sie argumentiert, dass Eurostat, die rechtlich ein Teil der Kommission ist, in gleicher Weise behandelt wird, wie die anderen Dienststellen der Europäischen Kommission.
Die Abgeordneten weigerten sich, auf die Whistleblower-Klausel zu verzichten. Die Verhandlungen über das Dossier sind nun aufgegeben worden.
„Der Passus sollte sicherstellen, dass diejenigen, die die Statistiken für ihre politischen Zwecke verwenden, nicht dieselben sind, die sie machen. Die Kommission lobt diesen Grundsatz auf nationaler Ebene. Es ist schamlos, dass sie glauben, für die EU gelte das nicht, so der französische Abgeordnete Liem Hoang Ngoc zum EUObserver.