Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Gesetz aufgehoben, dass der Polizei grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei Verkehrsdelikten ermöglichen sollte. Großbritannien, Irland und Dänemark wollten dem Gesetz nicht folgen, weil es sie gezwungen hätte, Fahrzeugdaten EU-weit auszutauschen.
Doch die Entscheidung des EuGH ist für diese drei Länder nur ein formaler Erfolg.
Künftig wird die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern nämlich einfach mit einem anderen Etikett versehen - und dann verbindlich für alle EU-Staaten.
Denn das Gesetz wird nun nach den Transportbestimmungen des EU-Vertrags überarbeitet – und gilt danach für alle 28 Mitgliedstaaten.
Die bestehende Richtlinie – obwohl rechtlich fehlerhaft – bleibt noch maximal ein Jahr in Kraft bis eine neue Richtlinie beschlossen wird, so die Entscheidung des EuGH. Die überarbeitete Richtlinie wird unter „Verkehrssicherheit“ eingeordnet sein und nicht mehr als Maßnahme polizeilicher Zusammenarbeit. Somit ist sie dann in allem Mitgliedsstaaten gültig, berichtet die BBC.
Die Europäische Kommission erlaubte der Polizei auf die Rechtsgrundlage der Richtlinie 2011/82, die Daten von acht Verkehrsdelikten auszutauschen: Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Überfahren einer roten Ampel, Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren unter dem Einfluss von Drogen, fehlender Sturzhelm, die Benutzung des falschen Fahrstreifens und Telefonieren hinterm Steuer.
Zudem soll die Polizei künftig in der Lage sein, jedes beliebige Fahrzeug im Straßenverkehr lahmzulegen. Die Technologie dafür ist bereits vorhanden. Doch bevor sie EU-weit in alle Autos eingebaut wird, muss die Methode noch rechtlich abgesegnet werden (mehr hier).