Bei einem Besuch in Brüssel haben Schweizer Vertreter eingestanden, dass die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Konkret verstoße es gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA). Deshalb will die Schweiz das FZA nachverhandeln. Brüssel lehnt dies ab, berichtet EUobserver.
Die Kommission habe „keine Absicht“, über die Einführung von zahlenmäßigen Begrenzungen der Einwanderung zu verhandeln. „Das ist keine Option“, so eine Sprecherin.
Details, welche Bereiche nachverhandelt werden sollen, nannten die Schweizer nicht. Dazu müsse zuerst ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.
Brüssel bleibt damit auch bei seiner Weigerung, der Schweiz weiterhin Geldern aus EU-Programmen für Wissenschaft, Forschung und Bildung zu zahlen. Die Schweiz drängt hingegen weiterhin auf die Auszahlung des Erasmus-Programms und Geldern aus dem Forschungsabkommen Horizont 2020. Es geht um eine Summe von 1,8 Milliarden Euro.
Die EU hat gleich nach dem Referendum im Februar die Verhandlungen zu Erasmus und Horizont 2020 eingestellt (mehr hier).