Politik

Ehemalige EU-Assistenten erhalten 4.600 Euro Arbeitslosengeld

Die Assistenten der abgewählten EU-Abgeordneten haben Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Brüssel. Im ersten Jahr ohne Job erhalten sie bis zu 4.600 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass sie mindestens sechs Monate für einen Abgeordneten tätig waren.
13.07.2014 00:26
Lesezeit: 1 min

Die Assistenten der bei der EU-Wahl abgewählten Abgeordneten können ein großzügiges EU-Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.

Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit erhalten die Assistenten 60 Prozent ihres bisherigen EU-Gehalts, berichtet EurActiv. Im zweiten Jahr erhalten die arbeitslosen Assistenten 45 Prozent, im dritten Jahr nur noch 30 Prozent. Bei monatlichen Bezügen zwischen 1.681 Euro und 7.740 Euro kommen sie also auf ein Arbeitslosengeld von bis zu 4.600 Euro pro Monat.

Um in den Genuss der Bezüge zu kommen, müssen die Assistenten nur mindestens sechs Monate lang für einen EU-Abgeordneten tätig gewesen sein. Ihre Konditionen sind deutlich besser als die der meisten Arbeitslosen in Europa.

Es ist das erste Mal, dass eine große Zahl von Assistenten Anspruch auf EU-Arbeitslosengelder geltend machen kann. Denn erst durch eine Reform aus dem Jahr 2008 erhielten sie praktisch den Status öffentlich Angestellter.

Einige Assistenten werden voraussichtlich von neuen EU-Abgeordneten übernommen. Doch das Parlament konnte bisher keine Zahlen dazu liefern. Im Juni 2014 hatten die Abgeordneten insgesamt 1.676 offizielle Assistenten. Etwa die Hälfte der bisher 766 Abgeordneten ist nach der EU-Wahl im Mai aus dem Parlament geschieden.

Die Assistenten, die in Brüssel, Luxemburg oder Straßburg arbeiten, haben einen Vertrag mit dem EU-Parlament, das ihnen das Arbeitslosengeld aus seinem Budget zahlt. Das Parlaments-Budget wird von den Steuerzahlern in den Mitgliedstaaten finanziert. Um das EU-Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen sich die Assistenten in ihrem Heimatland arbeitslos melden.

Zudem können die arbeitslosen EU-Assistenten Gelder für den Umzug zurück ins Heimatland beantragen. Sobald sie zuhause ankommen, können sie EU-Familiengelder in Anspruch nehmen.

Insgesamt leistet sich das EU-Parlament mehr als 6.000 Angestellte. Die Kosten für ihre Gehälter verschlingen inzwischen ein Drittel des Parlamentshaushalts (mehr hier).

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