Den Eltern der Schüler der Düsseldorfer Adolf-Klarenbach-Schule ist es künftig untersagt, ihre Kinder mit Gesichtsschleiern abzuholen. Auch bei Gesprächen zwischen Lehrern und Eltern soll der Gesichtsschleier wegfallen, doch es geht nicht um ein Kopftuchverbot. Zudem macht die Schule Schwimmunterricht zur Pflicht. Beide Bestimmungen hat sie in die Schulordnung aufgenommen.
Die Teilnahme ausnahmslos aller Kinder am gemeinsamen Frühstück sowie am Musik- und Sportunterricht soll demnach ebenfalls zur Pflicht werden. „Schulen sind Orte des Miteinanders und brauchen die offene Kommunikation (…) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Wahrnehmung des Hausrechts einer vollverschleierten Person im Einzelfall das Betreten des Schulgeländes verbieten, wenn sie die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände beeinträchtigt“, zitiert die NRZ eine Sprecherin des NRW-Schulministeriums.
Die Schulleiterin der betroffenen Schule, Susanne Hartwig, betont die Teilhabe am täglichen Schulleben. Es gehe nicht darum, Menschen auszuschließen, zitiert die Rheinische Post Hartwig.
Der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, sagt, dass die Schule ein neutraler Ort der Bildung und Erziehung bleiben müsse. „Die Religion ist kein Grund, Kindern den Zugang zu einzelnen Unterrichtsstunden zu verwehren“, so Beckmann.