Die Bundesregierung stellt die Weichen für eine weitere Verschärfung des Asylrechts. Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der AFP am Mittwoch in Berlin vorlag, sieht eine Ausweitung der beschleunigten Verfahren für bestimmte Flüchtlingsgruppen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Residenzpflicht vor.
Auf die Verschärfungen hatten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition vor zwei Wochen geeinigt. Der Entwurf sieht im Kern vor, dass bestimmte Flüchtlinge in zentrale Registrierstellen eingewiesen werden sollen, wo ihr Asylantrag im Schnellverfahren bearbeitet wird und von wo aus sie bei einem negativen Bescheid direkt in ihre Heimatländer abgeschoben werden sollen.
Dem Referentenentwurf des Innenministeriums zufolge soll dieses Verfahren etwa für solche Flüchtlinge gelten, bei denen es „schwerwiegende Gründe“ für die Annahme gibt, dass sie „eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung“ darstellen. Des Weiteren betroffen sind jene Flüchtlinge, die ihren Reisepass „mutwillig vernichtet“ haben „oder die Umstände diese Annahme rechtfertigen“, heißt es in dem Entwurf.
Grundsätzlich in die Registrierzentren eingewiesen werden sollen jene Flüchtlinge, die nach Ablehnung eines Asylantrags einen Folgeantrag stellen, und jene, die aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland kommen.
Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl bezeichnete den Entwurf als „Frontalangriff auf das deutsche Asylrecht“. Die Folge in den Herkunftsländern werde sein, „dass alle sich nun überstürzt auf die Flucht begeben“, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt zu AFP. Pro Asyl kritisierte zudem, dass diese Kriterien zu ungenau gefasst seien. „Das kann nahezu jeden Asylbewerber treffen“, sagte Burkhardt. Die geplanten Neuregelungen seien „unverhältnismäßig“ und „uferlos“. „
Dies gelte auch für jene Passagen des Entwurfs, welche Sanktionen für Asylbewerber enthalten. Die Vorlage sieht eine verschärfte Residenzpflicht für Flüchtlinge in Registrierzentren vor. Sie dürfen sich nur im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde bewegen. Sollte der Asylbewerber diesen Bezirk verlassen, gelte sein Asylantrag künftig als zurückgenommen, heißt es in dem Entwurf.
Der Entwurf des Innenministeriums soll einen Teil jener Beschlüsse umsetzen, welche die Koalitionsspitzen am 5. November in Berlin gefasst hatten. Union und SPD wollen mit den Verschärfungen auf die hohe Zahl neu ankommender Flüchtlinge reagieren. Die Neuregelungen sollen noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Bundeskabinett und Parlament haben der Vorlage bislang aber noch nicht zugestimmt, es handelt sich lediglich um einen Referentenentwurf.