Politik

Enthüllungs-Bericht: Berliner Polizei spielte dubiose Rolle beim „Sturm auf den Reichstag“

Lesezeit: 1 min
21.02.2021 20:11  Aktualisiert: 21.02.2021 20:11
Recherchen zufolge hat die Berliner Polizei am 29. August 2020 den „Rechtsextremisten“ die Bühne auf den Treppen des Reichstags erst eröffnet. Anschließend folgte unter dem Vorwand des „Sturms auf den Reichstag“ eine mediale Hetzjagd auf alle demokratischen Kritiker der Corona-Politik der Bundesregierung.
Enthüllungs-Bericht: Berliner Polizei spielte dubiose Rolle beim „Sturm auf den Reichstag“
Schemenhaft ist der Reichstag hinter einer mit Regentropfen bedeckten Scheibe zu erkennen. (Foto: dpa)

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„Die Demonstration von Rechtsextremisten, aus der heraus Ende August Teilnehmer die Treppen des Reichstagsgebäudes hinaufstürmten, hätte nicht zugelassen werden dürfen – und ganz einfach verhindert werden können. Nach Tagesspiegel-Recherchen hätte es erst gar nicht zu der Aktion von Rechtsextremen und Reichsbürgern kommen müssen, wäre geltendes Recht durchgesetzt worden. Politisch verantwortlich für die Panne und die weltweit beachteten Bilder vor dem Reichstag samt schwarz-weiß-roter Reichsfahnen ist Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD). Dabei hatte er noch beim Verbot verschiedener für den 29. August angemeldeter Demonstrationen erklärt: Er wolle nicht erneut hinnehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird‘. Nun stellt sich heraus: Die Berliner Polizei hat den Rechtsextremisten die Bühne auf den Treppen des Reichstags erst eröffnet“, so der Tagesspiegel in einem Bericht vom 19. September 2020.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte dem Blatt mit, dass für die Demo vor dem Reichstag „keine Ausnahmegenehmigung“ vorlag. „Diese Genehmigung wäre nach dem Gesetz aber nötig gewesen, da die Kundgebung im sogenannten befriedeten Bezirk um den Bundestag abgehalten wurde. Nicht gemeint ist damit die große Corona-Demo auf der Straße des 17. Juni, die am selben Tag stattfand. Obwohl diese Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums nicht vorlag, ließ die Polizei die Kundgebung zu“, so das Blatt.

Doch es wird noch seltsamer: „Die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei hat die fehlende Genehmigung durch das Bundesinnenministerium für das Verbot offenbar nicht beachtet. Es handelt sich um ein sogenanntes Spezialgesetz. Demnach sind Demonstrationen im befriedeten Bereich von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich verboten.“

Im Fall um den „Sturm auf den Reichstag“ sind noch viele Fragen offen, die eigentlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfordern, um herauszubekommen, wer die einzelnen Personen, die Schlüsselrollen beim „Sturm auf den Reichstag“ gespielt haben, in Wirklichkeit sind.


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