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Verbraucherzentrale mahnt Facebook wegen Datenschutz ab

Lesezeit: 1 min
26.02.2015 13:43
Verbraucherschützer haben Facebook wegen rechtswidriger AGBs abgemahnt. Die Nutzungsbedingungen würden gegen Datenschutz-Gesetze verstoßen. Zudem sei die Aussage irreführend, dass Facebook kostenlos sei.

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Verbraucherschützer haben Facebook wegen mangelhaften Datenschutzes abgemahnt. Gleich 19 Klauseln in den neuen Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerkes verstießen gegen deutsches oder europäisches Recht, teilte der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (vzbv) am Donnerstag mit. Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßte den Vorstoß: „Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen jetzt rechtlich überprüft werden.“ Der vzbv greife berechtigte Kritikpunkte auf. Facebook zeigte sich dagegen befremdet vom Vorgehen des Verbandes.

Die Verbraucherschützer werfen Facebook vor, die Standard-Einstellungen sähen nur einen geringen Schutz der persönlichen Daten der Nutzer vor. So setze das Netzwerk die Einwilligung seiner Nutzer zur Verwendung personenbezogener Daten für Werbezwecke voraus. Gesetzeswidrig sei auch die Richtlinie, sich mit dem echten Namen erkennen geben zu müssen.

„Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft“, sagte vzbv-Chef Klaus Müller. Der Umsatz des US-Konzerns war im letzten Quartal 2014 um 49 Prozent auf 3,85 Milliarden Dollar gestiegen. Nach vzbv-Angaben hat Facebook nun bis zum 16. März Zeit, um auf die Abmahnung zu reagieren. Die neuen Nutzungsbedingungen bei Facebook gelten seit Februar.

Laut Facebook besteht dagegen die Pflicht zur Verwendung von Klarnamen schon lange. „Nach einer ersten Einschätzung sind wir überrascht, dass sich der vzbv auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit zehn Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden“, sagte ein Sprecher. Grundsätzlich sei man zuversichtlich, dass die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltendem Recht entsprächen.

„Jeder Nutzer sollte wissen können, was Facebook mit den Daten macht“, forderte Maas. „Außerdem sollte man auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können - anstatt nach dem Motto 'Alles oder nichts' allein die Option zu haben, sich ganz aus Facebook abzumelden.“ Der SPD-Minister bekräftigte die Forderung nach einer Datenschutz-Grundverordnung für die EU. Facebook hat seinen europäischen Sitz in Irland, dessen Datenschutzvorschriften als laxer gelten als die deutschen. Das Unternehmen wird bereits wegen der neuen Nutzungsbedingungen von deutschen Behörden überprüft. Ihrer Aufforderung, bis Ende Februar eine Stellungnahme vorzulegen, war der US-Konzern am Donnerstag noch nicht nachgekommen.

Ungeachtet der Zweifel am Datenschutz bei Facebook hatte die Bundesregierung vergangenen Freitag eine eigene Facebook-Seite gestartet. „Wenn man auf Facebook aktiv wird, dann heißt das nicht automatisch, dass man sich mit allen Einzelheiten des Geschäfts und der Datenschutzpraxis des Unternehmens einverstanden erklärt“, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. „Nichtsdestotrotz: In der juristischen Abwägung hielten wir das für machbar und für vertretbar, und das tun wir.“


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