Politik

Gericht bestätigt Freispruch für Berlusconi im „Ruby-Prozess“

Lesezeit: 1 min
11.03.2015 15:04
Mit einem Freispruch endet für Silvio Berlusconi der „Ruby“-Prozess. Seine Unterstützer sind von einem politischen Comeback überzeugt. Allerdings darf der 78-Jährige nach seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs bis 2019 keine öffentlichen Ämter übernehmen.
Gericht bestätigt Freispruch für Berlusconi im „Ruby-Prozess“

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Italiens früherer Regierungschef Silvio Berlusconi und seine Anwälte haben erleichtert auf den Freispruch im „Ruby“-Prozess reagiert. „Es ist ein Urteil, das jede Diskussion beendet. Es ist ein großartiger Sieg, wir sind sehr zufrieden“, sagte Verteidiger Franco Coppi nach der Entscheidung des Kassationsgerichts, den 78-Jährigen in dritter Instanz endgültig freizusprechen. Berlusconi waren Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Er selbst hatte sich stets als unschuldig bezeichnet.

Berlusconis Unterstützer sind nach dem Erfolg überzeugt vom politischen Comeback ihrer Leitfigur, obwohl der Milliardär nach seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs bis 2019 keine öffentlichen Ämter übernehmen darf. „Berlusconi wird stärker zurückkehren mit einer großartigen Partei im Rücken. Ein guter Tag für Italien“, erklärte Renato Brunetta, der Fraktionsvorsitzende von Berlusconis Partei Forza Italia (FI) im Abgeordnetenhaus.

„Ich habe mit Berlusconi gesprochen und er klang sehr erleichtert“, sagte sein Arzt Alberto Zangrillo der Nachrichtenagentur Adnkronos. Laut italienischen Medienberichten vom Mittwoch erklärte Berlusconi, mit dem rechtskräftigen Freispruch ende ein Albtraum für ihn. Der Mitte-Rechts-Politiker hatte das Urteil gemeinsam mit seinen Kindern und seiner Verlobten in seiner Villa Arcore bei Mailand verfolgt. Erst gegen Mitternacht nach rund neun Stunden Beratung verkündeten die Richter den Freispruch. „Es handelt sich um ein wohl überlegtes Urteil, das zeigt auch die lange Beratung“, lobte Coppi.

Die Richter an Italiens höchstem Gericht in Rom hatten mit ihrem Freispruch das Urteil aus zweiter Instanz bestätigt und sich gegen Berlusconis Verurteilung zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter aus erster Instanz gestellt. Seit mehreren Jahren musste sich der dreimalige Ministerpräsident in der Affäre um die „Bunga-Bunga-Partys“ in seiner Villa der Justiz stellen. „Das ist eine hervorragende Neuigkeit, die aber nur zum Teil wieder gutmacht, was Berlusconi in diesen Jahren erleiden musste“, kommentierte Giovanni Toti, einer von Berlusconis engsten Beratern.

Die Anklage hatte Berlusconi vorgeworfen, bei den Festen in seiner Villa Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben, unter anderem mit der damals 17-jährigen Nachtclubtänzerin Karima El Mahroug, genannt Ruby. Die Richter sahen jedoch keine Beweise dafür, dass Berlusconi von Rubys Alter wusste. Außerdem war ihm vorgeworfen worden, seinen Einfluss ausgenutzt zu haben, um Rubys Freilassung nach einer Festnahme wegen Diebstahls zu erreichen. Doch die Richter sahen auch in diesem Punkt keine Beweise dafür, dass der Medienzar Druck ausgeübt hatte. In den nächsten Wochen müssen sie eine schriftliche Urteilsbegründung vorlegen.


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