Langsam setzt bei einigen Unternehmen ein Umdenken beim Thema Monsanto bzw. Glyphosat ein. Nach dem WHO-Bericht im März, der Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend eingestuft hatte, verschwindet das Unkraut-Vernichtungsmittel nun aus einigen Geschäften.
Wie der Naturschutzbund NABU berichtet, haben die Unternehmen Pflanzen-Kölle, Knauber, Gartencenter Holland, Gartencenter Augsburg und Globus Baumarkt schriftlich erklärt, zukünftig auf den Verkauf von Glyphosat-Produkten zu verzichten. In den Toom-Baumärkten in Deutschland ist Glyphosat bereits aus den Regalen genommen worden. Zuletzt meldeten Schweizer Supermärkte wie Migros den Ausstieg aus dem Glyphosat-Handel.
Das Unternehmen Knauber beispielsweise teilte mit:
„Knauber hat sich für die komplette Auslistung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel entschieden. Damit reagiert Knauber auf die Neueinstufung des Herbizid-Wirkstoffs durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend“. Mit sofortiger Wirkung nimmt Knauber vorsorglich alle glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmittel vollständig aus dem Verkauf. Knauber hat sich schon in seinem Leitbild zu verantwortungsvollem Handeln gegenüber Mensch und Umwelt bekannt. Der Verzicht auf den Verkauf von Glyphosat auf Basis der Neueinstufung ist deshalb ein konsequenter Schritt.“
„Glyphosat ist das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid, von dem in Deutschland weiterhin 51 verschiedene Anwendungen für den Haus- und Kleingartenbereich zulässig sind“, so der NABU. „ Wir hoffen, dass jetzt endlich auch die anderen Baumärkte wie Bauhaus, Hornbach oder Obi ihrer Verantwortung gerecht werden und Glyphosat möglichst rasch aus den Regalen entfernen“, sagte Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Erst kürzlich hatte auch die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder den Bund aufgefordert, die Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen für Haus- und Kleingärten zu verbieten. Der NABU fordert eine Aussetzung der Zulassung für Glyphosat und eine umfangreiche Risikoprüfung des Wirkstoffs
Anfang Mai hatte die Verbraucherschutzministerkonferenz den Bund aufgefordert, „aus Vorsorgegründen die Abgabe des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat an Privatpersonen zu verbieten“, hieß es in einer Mitteilung. Außerdem solle ein vorläufiges Verbot der Anwendung für Freiflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, ausgesprochen werden, bis eine abschließende Neubewertung vorliegt.
Am Montag ergänzte das Institut seine Aussage zum Thema Glyphosat:
„Die Bewertung der IARC ist voraussichtlich erst wissenschaftlich nachvollziehbar, wenn der ausführliche Bericht mit den Begründungen zu den Schlussfolgerungen – nach Ankündigung der IARC vom 29. Mai 2015 – bereits vorzeitig im Juli 2015 veröffentlicht wird. Da dem BfR und sämtlichen anderen Bewertungsbehörden weltweit dieser Bericht derzeit nicht vorliegt, können die Begründungen zu den Schlussfolgerungen der IARC noch nicht umfassend geprüft werden.“
Aus diesem Grund ist das so genannte Pflanzenschutzmittel hierzulande nicht als krebserregend eingestuft worden.
1971 ließ Monsanto Glyphosat als Herbizid patentieren – heute macht Monsanto allein mit seinem bekanntesten Unkrautbekämpfungsmittel „Roundup“ einen Jahresumsatz von zwei Milliarden US-Dollar. Die Zulassung von Glyphosat wird momentan durch die EU neu geprüft, da die aktuelle Genehmigung des Wirkstoffs im Dezember 2015 endet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung teilt die Bedenken der WHO und der Internationalen Krebsforschungsagentur bisher jedoch nicht.