Deutschland

DIHK begrüßt Nachbesserungen beim Mindestlohn

Die DIHK begrüßt die Ankündigung der Arbeitsministerin Andrea Nahles, wonach Nachbesserungen beim Mindestlohn vorgenommen werden sollen. Bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2000 Euro brutto übersteigt.
01.07.2015 14:05
Lesezeit: 1 min

Die deutsche Wirtschaft hat die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) angekündigten Nachbesserungen bei den Mindestlohnregeln begrüßt. „Das ist der erste Schritt in Richtung Bürokratieabbau“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Das ist ein Signal, dass man im Ministerium der Wirtschaft zugehört hat.“

Bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2000 Euro brutto übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurde. Anlässlich der Halbjahresjubiläum des Mindestlohns am 1. Juli hatte Nahles eine entsprechende Verordnung angekündigt. Für Saisonarbeiter müssen Arbeitgeber aber weiter die Arbeitszeit bis zu einer Gehaltsschwelle von 2958 Euro festhalten.

Die Absenkung auf 2000 Euro entspreche der Lebenswirklichkeit, sagte Schweitzer. Nun komme es auf die Umsetzung der Ankündigungen an. So müsse etwa der ebenfalls angekündigte Verzicht auf die Aufzeichnung der Arbeitszeit von Beschäftigten aus dem Familienkreis alle Branchen betreffen. Allerdings ist es ohnehin nicht möglich, über den Mindestlohn die stetig wachsende Ungleichheit in Deutschland zu stoppen.

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