Um die griechischen Banken zu rekapitalisieren, gerät der Zeitplan durcheinander. Die EZB will eine schnelle Lösung für das griechische Finanzsystem erreichen. Denn die griechischen Banken benötigen massive Kapitalspritzen. Dies kann jedoch nicht so rasch geschehen, wie es die EZB möchte.
Die Stützung bankrotter Banken ist nicht Aufgabe der Zentralbank, konkret: die Finanzierung solcher Banken ihr vertraglich „eigentlich“ untersagt. Sie hatte jedoch die Banken-Finanzierung bis in die jüngste Vergangenheit auf annähernd 91 Milliarden Euro bewilligt. Von Kritikern wurde der Vorwurf der Insolvenzverschleppung geäußert. Jens Weidmann, Chef der Deutschen Bundesbank und Mitglied des EZB-Rats sagte dazu, die ELA-Kredite lösten „ernsthafte monetäre Finanzierungs-Sorgen“ aus.
Frankreichs Notenbank-Chef und EZB-Ratsmitglied Christian Noyer ist dagegen ganz anderer Ansicht. Er plädierte zuletzt für zügige Kapitalhilfen an die Hellas-Institute. Sie sollten Kapitalspritzen noch vor dem im Herbst geplanten Bilanzcheck der Europäischen Zentralbank (EZB) erhalten, sagte er der Zeitung „Le Monde“.
Doch die griechischen Banken können nicht unterstützt werden, bevor die Europäische Bankenaufsicht bewertet hat, wie viel Kapital sie benötigen, was einige Zeit benötigen dürfte. „Bis Ende des Jahres zu warten, wäre aber ein zu langer Zeitraum“, so Silvia Merler vom Brüsseler Think-Tank Bruegel. Aus diesem Grund schlägt Noyer eine Notfall-Rekapitalisierung vor, wie Politico berichtet.
Hier kommt der ESM ins Spiel, der bis zu 25 Milliarden Euro für die Bankenrettung bereitstellen soll. Insgesamt soll der Finanzbedarf Griechenlands laut Berechnungen der Eurogruppe zwischen 82 bis 86 Milliarden Euro liegen. Der größte Teil davon wird zur Schuldentilgung dienen. Doch Geld wird, neben der Bankenrekapitalisierung ebenso in den Staatshaushalt fließen. Der ESM-Vertrag jedoch sieht vor, dass der Fonds zur Rekapitalisisierung der Banken nur dann „einspringen“ kann, wenn ein „Bail-in“ erfolgt ist, was Christian Noyer von der EZB ablehnt. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Finanzspritzen an die vier griechischen Großbanken von bis zu 25 Milliarden Euro durch den ESM indirekt erfolgen wird, und zwar an die griechische Regierung zur Weiterleitung an den „Hellenic Financial Stability Fund“ (HFSF – Griechischer Stabilitätsfonds). Dieser Bankenrettungsfonds wurde im Kontext der ersten Kapitalhilfen (Erstes „Rettungspaket“) in 2010 etabliert.
Um den HFSF zur Bankenrekapitalisierung zu nutzen wäre jedoch eine Vereinbarung mit der „Quadriga“ – vormals „Troika“ – (EZB, EU, IWF und ESM) zu einer generellen Finanzarchitektur des neuen Bail-Outs erforderlich. Und hier sind die Meinungen geteilt, zumal es nicht sicher ist, ob der IWF überhaupt dabei bleibt.
Der HFSF hatte im letzten Jahr 10,9 Milliarden Euro an den EFSF zurück überwiesen. Eine Summe, die zur Bankenstabilisierung gedacht war. Der EFSF ist seit 30.6.2015 jedoch nicht mehr in Kraft. Daher werden die griechischen Banken nun voraussichtlich über den ESM resp. den Umweg HSFS rekapitalisiert, ohne den genauen Kapitalbedarf der griechischen Banken zu kennen – und möglicherweise ohne „Bail-in“, was den Statuten des ESM widerspricht.
Denn eine strikte Anwendung der ESM-Regel würde bedeuten, dass unversicherte Konteninhaber (also Inhaber von Konten mit Beträgen über 100.000 Euro) einen „Haircut“ von 12 bis 39 Prozent hinnehmen müssten, wie Politico ausführt. Das Risiko dabei wäre, dass ein großer Teil der unversicherten Einlagen von kleinen und mittleren Unternehmen gehalten wird, ein solcher „Bail-in“ demnach vor allem die Wirtschaft treffen würde, die sich derzeit ohnehin in einer Rezession von 4 Prozent befindet.
Derzeit stehen die Banken nach wie vor unter der Ägide der Kapitalverkehrskontrollen. Maximal dürfen 420 Euro pro Woche abgehoben werden. Dennoch können Bürger bei Auslandsreisen 2.000 Euro auf einer Auslandsbank deponieren. Viele Bürger so wie kleine und mittlere Unternehmen nutzen die Möglichkeit, Konten im Nachbarlang Bulgarien anzulegen, Reisen dorthin zu deklarieren und ihre Guthaben nach und nach auf bulgarischen Konten zu sichern. Außerdem erhöhte die griechische Zentralbank das Limit für Unternehmen bei Auslandsüberweisungen von 50.000 auf 100.000 Euro. Überweisungen ins Ausland benötigen jedoch einer Genehmigung.