Politik
Nur im Eilfall

Verfassungsgericht: Bundeswehr-Einsatz im Ausland ohne Bundestag zulässig

Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge darf die Bundesregierung den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland in Eilfällen ohne Beteiligung des Bundestags anordnen. Nach diesen Maßstäben habe die Bundesregierung bei einem Einsatz der Bundeswehr in Libyen im Jahr 2011 die Rechte des Bundestages nicht verletzt.
24.09.2015 00:03
Lesezeit: 1 min

Im Folgenden:

Die Bundesregierung darf den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland in Eilfällen ohne Beteiligung des Bundestags anordnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. „Bei Gefahr...

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