Politik

Verhaftung in Stuttgart: Türkei schiebt Terror-Kämpfer nach Deutschland ab

Lesezeit: 1 min
09.10.2015 15:51
Am Stuttgarter Flughafen wurde ein Mann verhaftet, der in Syrien eine militärische Ausbildung beim IS erhalten hat. Die Türkei hat den Mann an Deutschland abgeschoben, wo er einem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde.
Verhaftung in Stuttgart: Türkei schiebt Terror-Kämpfer nach Deutschland ab

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Der Generalbundesanwalt teilt mit:

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischen Staats Irak und Großsyrien“ (ISIG)

Heute (9. Oktober 2015) wurde

der 19-jährige deutsche Staatsangehörige Samy W.

aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben und bei seiner Ankunft am Flughafen Stuttgart durch Beamte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2015 festgenommen.

Der Beschuldigte ist verdächtig, sich als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) angeschlossen zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste der Beschuldigte Anfang März 2015 über Bulgarien und die Türkei nach Syrien, um sich – getragen von einer radikal-islamistischen Einstellung – am Bürgerkrieg in Syrien zu beteiligen. Dort angekommen soll er sich dem ISIG angeschlossen und eine Schusswaffen- und Kampfausbildung durchlaufen haben. Anschließend war - den bisherigen Erkenntnissen zufolge – eine Verwendung als Kämpfer vorgesehen, gegen die der Beschuldigte allerdings Bedenken hatte. Im Juli 2015 floh er in ein von der kurdischen YPG (Yekineyen Parasina Gel – Kurdische Volksverteidigungseinheiten in Nordsyrien) kontrolliertes Gebiet. Von dort aus gelangte er Ende Juli 2015 in die Türkei, wo er von den türkischen Behörden in Haft genommen wurde.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.


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