Nach den massiven Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln ermittelt die Polizei der Süddeutschen Zeitung zufolge wegen möglicher Verletzungen des Dienstgeheimnisses. Es werde geprüft, wie etwa Einsatzprotokolle und Fotografien von Beweismitteln an die Öffentlichkeit gelangen konnten, schreibt die SZ unter Berufung auf einen Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft.
Ein interner Einsatzbericht der Bundespolizei hatte die Lage in der Silvesternacht so beschrieben: Frauen sollen einen Spießrutenlauf erlebt haben. Zudem seien die Beamten wegen der vielen Vorfälle «an die Grenze zur Frustration» gekommen. Die Kölner Polizei dagegen hatte die Stimmung in einer Pressemitteilung am Neujahrsmorgen als «friedlich» bezeichnet und die Öffentlichkeit erst zwei Tage später über die Übergriffe informiert.
Die deutschen überregionalen Medien haben über das Ereignis in Köln erst Tage später berichtet. Die Behörden haben versucht, die Tragweite der Ereignisse herunterzuspielen. Die zuständigen politischen Stellen - Kölner OB, Landesinnenminister, Ministerpräsidentin - haben sich hinter den Behörden verschanzt. Der Polizeipräsident wurde gefeuert. Politische Konsequenzen für den Zustand der Anarchie und die Vertuschungspolitik hat niemand gezogen. Eine wirkliche Aufklärung liegt bis heute nicht vor.
Hätten nicht einige Polizeibeamte die Wahrheit durch ihre Leaks ans Licht gebracht, würden die verantwortlichen Regierungsstellen und Partei-Ideologen vermutlich heute noch Halb- und Unwahrheiten verbreiten.
Angesichts des erheblichen Ausmaßes der Gewalt - nicht nur in Köln - fragt man sich, ob die Staatsanwaltschaft nichts Wichtigeres zu tun hat, als einen Maulwurf zu suchen.
Der Kollege/die Kollegin hat der Polizei nicht geschadet. Schaden fügen ihr jene zu, die aus opportunistischen Motiven Märchen erzählen und die Realität verzerrt darstellen. Damit schaden sie nicht nur der Polizei, sondern der gesamten Öffentlichkeit. Der Whistleblower, der die Fakten bekanntgemacht hat, hat der Gesellschaft dagegen einen großen Dienst erwiesen. Der «Maulwurf» von Köln ist kein Fall für das Disziplinargericht. Er (oder sie) ist ein Held.