Der Autobauer Daimler kommt wegen Abgaswerten von Dieselmotoren unter Druck. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte am Montag in Stuttgart an, den Konzern wegen Verbrauchertäuschung vor dem Stuttgarter Landgericht zu verklagen.
Werbeversprechen für angeblich saubere, tatsächlich aber umweltschädliche Dieselmotoren seien irreführend und müssten dringend aufhören, hieß es. Die Klage wird erst noch eingereicht - ob sie vom Gericht überhaupt zugelassen wird, steht bisher nicht fest. Eine Daimler-Sprecherin entgegnete, die Klage entbehre jeder Grundlage. Die Sprecherin des Autobauers betonte: „Wir weisen den Vorwurf der DUH e.V. auf das Schärfste zurück, dass unsere Kunden mit falschen Qualitätsversprechen getäuscht würden.“
Daimler hat in einem Brief der DUH seinerseits mit einer Schadenersatz-Klage gedroht, wenn er auch nur den Eindruck erwecke, dass das Unternehmen Abgaswerte manipuliere, so der Chef der DUH, Helmut Resch in einem Taz-Interview. Was genau in dem Schreiben stand dürfe Resch jedoch nicht zitieren, ansonsten drohen ihm 250.000 Euro Strafe. Er habe in seinen 29 Jahren bei der Deutschen Umwelthilfe noch nie so einen dreisten Versuch erlebt, einen Verband von seiner Arbeit abzuhalten, so Resch.
Müsste sein Verband tatsächlich für etwaige Einkommensverluste bei Daimler haften, so müsste er Konkurs anmelden – Daimler drohe ihm daher eindeutig mit der Vernichtung des Verbands. Die extreme Reaktion zeige die hochgradige Nervosität des Hauses Daimler. Resch will gegen das Verbot klagen, denn Autobauer damit durch, so mache er auch andere Umweltverbände handlungsunfähig.
Resch kritisiert in dem Taz-Bericht auch Reaktion der deutschen Politik scharf: Die DUH werde demnach als Störfaktor bei den Deals mit der Autoindustrie wahrgenommen. Bundesverkehrsminister Dobrindt verweigere seit Oktober jedes Gespräch mit der DUH, „und er hat auch seinen Beamten untersagt, mit uns zu reden.“
In den USA meldete sich unterdessen die Umweltbehörde EPA zu Wort. Deren Chef Christopher Grundler sagte dem Handelsblatt: „Wir haben Mercedes kontaktiert und Testergebnisse für die amerikanischen Dieselmotoren eingefordert.“
Damit reagierte die Behörde auf eine US-Zivilklage von Mitte Februar. Hierbei geht es um bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz, bei denen der Ausstoß von Stickoxid (NOx) laut Klägern die US-Vorschriften bei unter zehn Grad Celsius um das 65-fache überschritten wird. Dem Konzern werden Verstöße gegen Umweltgesetze und - wie bei der Klageankündigung der Deutschen Umwelthilfe - eine Irreführung der Verbraucher vorgeworfen.
Eine Daimler-Sprecherin betonte am Montag, man setze kein „defeat device“ (Schummelsoftware) ein, die Sammelklage sei unbegründet.
Allerdings habe das Unternehmen laut DUH den Vorwurf bestätigt, dass es eine Abschalteinrichtung verwendet, die die Abgasreinigung bei tiefen Temperaturen abschaltet. Einrichtungen zur Abgaskontrolle sind in der Autobranche jedoch durchaus verbreitet - damit soll der Motor geschont werden. Sie sind den Autoherstellern in den USA auch nicht verboten.
Allerdings müssen diese Programme bei der Zulassung der Fahrzeuge offengelegt und von den Behörden genehmigt werden. Zu der Frage, ob Daimler eine Funktion zur Runterregelung der Stickoxid-Verbrennung einsetze und dies der EPA offengelegt habe, äußert sich der Stuttgarter Autobauer nicht.