Finanzen

Gabriel gibt Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann frei

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die geplante Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann unter Auflagen erlaubt. Mitbewerber kritisieren die Entscheidung. Ihnen zufolge wird dadurch der freie Wettbewerb in Mitleidenschaft gezogen.
17.03.2016 14:50
Lesezeit: 1 min

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Die Supermarktkette Edeka kann den Konkurrenten Kaiser's Tengelmann nun doch übernehmen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erteilte am Donnerstag eine Sondererlaubnis für die Fusion unter der Bedingung, dass Edeka die Arbeitsplätze für die knapp 16.000 Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann für mindestens fünf Jahre erhält, wie Reuters meldet. Erstmals machte er zudem die Qualität der Arbeitsplätze zur Bedingung für die Erlaubnis. Damit hebelt Gabriel das Fusionsverbot des Bundeskartellamts aus, das Wettbewerbsbeeinträchtigungen auf dem hart umkämpften Markt befürchtet. Der Rivale Rewe kündigte umgehend eine Beschwerde vor Gericht an.

Rewe-Chef Alain Caparros sprach von einer „schlechten Entscheidung für die Beschäftigten bei Kaiser's Tengelmann und zugleich für alle Verbraucher, für die kleinen und mittelständischen Lieferanten, für die Landwirtschaft und für den fairen und gesunden Wettbewerb im gesamten deutschen Lebensmitteleinzelhandel“. Das Unternehmen hatte selbst ein Angebot für Kaiser's Tengelmann vorgelegt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Ralph Brinkhaus, bezeichnete die Erlaubnis als ordnungspolitisch sehr problematisch. „Schließlich erscheint die Sicherung von Wettbewerb im Lebensmittelsektor langfristig wichtiger als ein vergleichsweise kurzfristiger Erhalt von Arbeitsplätzen“, sagte er.

Gabriel pochte unter anderem darauf, dass Edeka mit allen Arbeitnehmern rechtssichere Tarifverträge vereinbart, die über fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen ausschließen. Die Ministererlaubnis wird hinfällig und die Fusion muss rückabgewickelt werden, wenn sich Edeka nicht an diese Bedingungen hält.

Das Unternehmen begrüßte die Entscheidung und kündigte an, die Bedingungen zügig abzuarbeiten. Diese sehen zudem vor, dass erst nach fünf Jahren Tengelmann-Filialen an selbstständige Einzelhändler aus dem Edeka-Verbund übergeben werden können. Danach gilt dort für weitere zwei Jahre Kündigungsschutz. Gabriels Ministerium fordert Belege dafür, dass diese Bedingungen auch eingehalten werden.

Das Kartellamt hatte die Übernahme der 451 Tengelmann-Supermärkte durch den Branchenprimus Edeka Anfang April 2015 untersagt. Die beiden beteiligten Ketten beantragten daraufhin bei Gabriel eine Ministererlaubnis. Im Januar kündigte dieser an, seine Erlaubnis unter einer Reihe von Auflagen zu erteilen zu wollen. In den folgenden Anhörungen machten die Konkurrenten, vor allem der Rivale Rewe, erhebliche Bedenken gegen ein Zusammengehen geltend.

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