Das Landgericht Frankfurt hat die Entscheidung über die erste Klage gegen die österreichische Abwicklungsgesellschaft Heta in Deutschland vertagt. Das Gericht beschloss am Freitag, die Verhandlung am 9. Juni fortzusetzen. Eigentlich hätte am Freitag ein Urteil gesprochen werden sollen. Die Vorsitzende Richterin sagte, das Gericht reagiere damit auf den Antrag der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA, das Verfahren auszusetzen. Die Bad Bank der Hypo Real Estate, FMS Wertmanagement, hatte die Heta auf die Rückzahlung einer Anleihe von 200 Millionen Euro plus Zinsen verklagt. Die FMA hatte die Stundung aller Gläubigeransprüche gegen die Heta bis Ende Mai beschlossen.
Österreich hatte zuvor versucht, das Urteil gegen die Heta in letzter Minute zu verhindern. Es ist die erste von elf Klagen über zusammen 2,2 Milliarden Euro, die deutsche Gläubiger gegen die Heta angestrengt haben. Österreich fürchtet, dass sie auf einer sofortigen Vollstreckung bestehen, was die geordnete Abwicklung massiv stören würde. Der FMA-Sprecher sagte, es gehe darum, größeren Schaden durch eine ungewollte Insolvenz bei der Heta abzuwenden. Die FMA habe angeregt, das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu überweisen.
Mit einem Vollstreckungstitel könnten die Gläubiger im Milliarden-Poker mit dem Bundesland Kärnten Druck auf Österreich ausüben, das ein bis Ende Mai laufendes Zahlungsmoratorium verhängt hatte. Die Gläubiger hatten ein Rückkaufangebot für die Anleihen in dieser Woche mehrheitlich abgelehnt.
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