Für einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf hat das Landgericht Hannover zwei Personen am Donnerstag zu sieben und acht Jahren Gefängnis verurteilt. Ihnen wird versuchter Mord vorgeworfen. Eine Frau, die die beiden Rechtsradikalen zum Tatort fuhr, erhielt viereinhalb Jahre Haft. Nur durch glückliche Umstände sei niemand zu Schaden gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch. Das Trio habe billigend in Kauf genommen, dass Menschen nach dem Wurf eines Molotowcocktails verbrennen oder ersticken.
In seiner 45-minütigen Urteilsbegründung lässt Rosenbusch keinen Platz für Ausflüchte, wie etwa die Darstellung der beiden Haupttäter, die vor allem ihren hohen Alkoholkonsum als Auslöser der Tat sahen. „Es gibt kein anderes Motiv als Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass“, stellt er fest. Ein „eindeutiges Bekenntnis zum nationalsozialistischen Rassenwahn“ attestiert er den 25 und 31 Jahre alten Männern, der Ältere etwa habe in Chats die Tötung von Ausländern sowie Menschen anderer Rasse und Religion in Betracht gezogen.
Auch dass die Mittäterin angeblich nicht gewusst habe, was der nachts in einer Garage fabrizierte Brandsatz auslösen kann, nimmt Rosenbusch der 24-Jährigen nicht ab: „Frau B., Sie haben einen Realschulabschluss. Sie sind nicht doof.“ Bei der alleinerziehenden Mutter zweier Kinder, die sich in einem Chat brüstete, sie habe ihrem zweijährigen Sohn die Worte „Sieg Heil“ beigebracht, sieht der Richter Ausländerhass als Motiv. „Sie gehörten nicht zu denen, die sich das ausgedacht haben, aber sie hätten es stoppen können.“ Nachdem ihre Mutter sie über den Anschlag informierte, antwortete die junge Frau in einer SMS: „Schad ja nichts.“
Ganz am Ende, nachdem Rosenbusch bereits erklärt hat, wie die Kammer zu dem Strafmaß gekommen sei, spricht er die entscheidenden Sätze, die über den verhandelten Fall hinaus auch die derzeitige rechtsmotivierte Gewalt gegen Flüchtlinge in einen Zusammenhang rückt. Ihn habe das Verfahren an Ereignisse vergangener Jahrzehnte erinnert, nach denen Täter sich als Mitläufer dargestellt und gesagt hätten, sie hätten es nicht so gemeint. „Das, was Sie gemacht haben ist wie das, was die SA-Leute im November 1938 gemacht haben“, sagt er, und bezieht sich auf die Pogromnacht der Nationalsozialisten und die massenhafte Gewalt gegen Juden.
Auch mit dem wahllosen Töten der IS-Terroristen in Paris könne man die Gewalt des Salzhemmendorfer Trios gleichsetzen, sagte der Richter. Die Etikette, hinter der sich ein solches Tun verberge, sei beliebig. „Das, was Sie gemacht haben, ist nichts anderes als gemeiner Terrorismus.“ Die drei hätten sich entschlossen, Attentate zu begehen gegen Menschen, die sie nicht kannten, alleine weil diese eine andere Hautfarbe, Rasse oder Religion haben.
Da es nach den jüngsten Angriffen auf Asylunterkünfte noch kaum Urteile gegen die Täter gibt, setzt das Gericht in Hannover möglicherweise auch eine Messlatte für künftige Verfahren. Zuletzt wurden Anfang März in Rostock zwei Täter nach einem Brandanschlag zu Haftstrafen von fünf Jahren verurteilt.
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