Politik

EU will Kompetenz für Asyl-Verfahren an sich ziehen

Die EU-Kommission wird am Mittwoch eine weitreichende Reform für die Asylverfahren präsentieren. Eine wesentliche Komponente ist die Zentralisierung der Verfahren in einer EU-Behörde. Die Vorschläge dürften leidenschaftliche Diskussionen vor allem bei den Osteuropäern auslösen.
05.04.2016 00:50
Lesezeit: 1 min

Die Pläne der EU-Kommission, die Asyl-Verfahren in der EU zu zentralisieren, nehmen offenbar Gestalt an. Die FT und die DWN hatten über die Pläne bereits vor Wochen berichtet. Nun soll es so weit sein: Die EU-Kommission will die Entscheidung über Asylverfahren womöglich nicht länger den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Brüssel erwäge, „die Verantwortung für die Bearbeitung von Asylansprüchen von der nationalen Ebene auf EU-Ebene zu verlegen“, berichtet die Welt unter Berufung auf Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des europäischen Asylsystems, die am Mittwoch vorgelegt werden sollen.

Der Plan sehe vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Mitgliedstaat künftig einen Ableger haben und auch Einsprüche gegen die jeweiligen Bescheide bearbeiten solle.

„Dies würde einen einzigen und zentralisierten Entscheidungsmechanismus schaffen und würde so die komplette Harmonisierung der Verfahren, aber auch der konsistenten Beurteilung von Schutzbedürfnissen auf EU-Ebene sichern“, zitiert die Zeitung aus dem Brüsseler Papier.

Kritik übt die EU-Kommission an dem bestehenden Dublin-System zur Verteilung von Flüchtlingen, das sich in der aktuellen Krise als ungeeignet erwiesen habe. Eine kleine Zahl von Mitgliedsländern müsse dadurch die Hauptlast tragen. „Das ist eine Situation, die die Möglichkeiten eines jeden betroffenen Staates strapaziert.“

Nach den Dublin-Vorgaben müssen Flüchtlinge in der Regel in dem Land einen Asylantrag stellen, in dem sie als erstes europäischen Boden betreten. Dies führt jedoch dazu, dass Länder an den Außengrenzen Europas übermäßig belastet werden – wie derzeit vor allem Griechenland.

Die EU-Kommission schlägt demnach zwei verschiedene Reformoptionen vor. Laut dem ersten Szenario soll das Dublin-System durch einen „korrigierenden Fairness-Mechanismus“ ergänzt werden, der ausgelöst werden solle, „sobald eine zuvor definierte Schwelle von Asylbewerbern in einem Mitgliedsland erreicht ist“.

Als zweite Option schlägt die Kommission dem Bericht zufolge vor, die Asylbewerber nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, der auf „der relativen Größe, dem Reichtum und den Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten basiert“, auf die einzelnen Länder zu verteilen.

Diese im Grunde richtige Herangehensweise dürfte allerdings auf den erbitterten Widerstand in Osteuropa stoßen: Die sogenannten Visegrad-Staaten lehnen die Aufnahme von Flüchtlingen mehr oder weniger kategorisch ab. Die Zuteilung durch die Kommission wäre eine gravierende Einschränkung der nationalen Souveränität. Sie ist vermutlich nur mit einem finanziell attraktiven Modell überhaupt diskussionsfähig.

 

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