Politik

Mutterschutz für Studentinnen und Schülerinnen

Künftig sollen auch Studentinnen und Schülerinnen den gesetzlichen Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Durch eine Schwangerschaft dürfte Frauen kein Nachteil im Studium erwachsen, sagt die Bundesfamilienministerin.
04.05.2016 01:45
Lesezeit: 1 min

Der gesetzliche Mutterschutz soll auf Schülerinnen und Studentinnen ausgedehnt werden, berichtet die AFP. Dies sieht nach Angaben des Bundesfamilienministeriums der Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zum verbesserten Mutterschutz vor, der am Mittwoch ins Kabinett kommt.

Jedoch sollten die Betroffenen selbst entscheiden können, ob sie Schutz beanspruchen oder nicht. Damit können die Schülerinnen und Studentinnen auch selbst entscheiden, ob sie an Prüfungen teilnehmen oder etwa Hausarbeiten erstellen. Entscheiden sie sich während des Mutterschutzes dagegen, darf das für sie nicht zum Nachteil sein.

Gegen eine bundeseinheitliche Regelung zum Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen hatte sich zwischenzeitlich Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) gewandt.

Der gesetzliche Mutterschutz soll Mutter und Kind vor Gefahren und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie dem Verlust des Jobs schützen. Er gilt in Deutschland in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen danach. Der jetzige Entwurf sieht bei letzterem eine längere Frist für Mütter von behinderten Kindern vor.

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