Die mögliche Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat in Europa über den 30. Juni hinaus beschäftigt am Montag erneut einen Fachausschuss der EU in Brüssel (wahrscheinlich ab 10 Uhr). Weil sich die EU-Mitgliedstaaten bislang nicht auf eine mehrheitsfähige Position einigen konnten, schlägt die EU-Kommission jetzt eine vorläufige Verlängerung der Glyphosat-Zulassung um bis zu eineinhalb Jahre vor.
In dieser Zeit soll die Europäische Chemikalienagentur mit einer neuen Studie Klarheit schaffen, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht. Ob am Montag eine Entscheidung fällt, war im Vorfeld noch nicht klar.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Zulassung für Glyphosat nach ihrem Auslaufen Ende Juni „vorläufig um weitere 12 bis 18 Monate“ zu verlängern. „Bis dahin soll ein Gutachten der europäischen Chemikalienagentur ECHA abschließend klären, ob der Wirkstoff Krebs erregen kann“, so die Kommission. Damit stellt die EU-Kommission selbst die Prüfung der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) in Frage. Diese kam Ende des vergangenen Jahres zu dem Schluss, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend ist. Ähnliches hatte auch das Deutsche Institut für Risikoforschung mitgeteilt. Aus zahlreichen Ländern kam jedoch Kritik an der Feststellung der Efsa. Zuletzt hatte das EU-Parlament eine Offenlegung der EFSA-Untersuchung zu Glyphosat gefordert.
Gleichzeitig wies die EU-Kommission – auch mit Blick auf die ungeklärte deutsche Position zu Glyphosat – darauf hin, dass eine Genehmigung im eigenen Land weiter dem Mitgliedsstaat selbst unterliege. „Einige Mitgliedstaaten haben sich dagegen gesträubt, eine Position einzunehmen. Ich denke, es ist wichtig, eines klarzustellen: Sobald ein Wirkstoff genehmigt oder auf EU-Ebene erneuert wird, ist es an den Mitgliedstaaten, die Endprodukte (die Herbizide und Pestizide selbst) auf ihren jeweiligen Märkten zu genehmigen“, sagte Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis:
„Die EU-Zulassung eines Wirkstoffs bedeutet nur, dass die Mitgliedstaaten solche Pflanzenschutzmittel in ihrem Hoheitsgebiet genehmigen können, aber sie sind nicht dazu verpflichtet. Die Mitgliedstaaten, die keine auf Glyphosat basierenden Produkte verwenden wollen, haben die Möglichkeit, ihre Verwendung zu beschränken. Sie brauchen sich nicht hinter der Entscheidung der Kommission zu verstecken. Wenn es jedoch keine EU-Zulassung gibt, haben die Mitgliedstaaten keine andere Wahl mehr: Die Zulassung gilt bis zum 1. Juli. Sollte es keine Erneuerung geben, wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Glyphosat enthalten, vom Markt zu nehmen.“
In einer zweiten Entscheidung soll dann noch über eine generelle Verschärfung für die Verwendung von Glyphosat abgestimmt werden. Die EU-Kommission plant das Verbot gefährlicher Beistoffe (POE-Tallowamine), die Minimierung des Einsatzes in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten sowie die Minimierung vor der Ernte.
„Als Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit möchte ich betonen, dass für mich ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, wie durch die EU-Gesetzgebung vorgesehen, an erster Stelle steht“, sagte Andriukaitis abschließend. Zugleich sei er zutiefst davon überzeugt, dass die Entscheidungen auf der Grundlage der Wissenschaft getroffen werden sollten, nicht nach politischer Zweckmäßigkeit.“