Bürgergeld adé – Kabinett beschließt neue Grundsicherung
Das Bürgergeld soll bald schon wieder Geschichte sein. Gerade einmal drei Jahre sind es her seit seiner Einführung. Am 17.Dezember hat das Bundeskabinett einer grundlegenden Grundsicherungsreform zugestimmt. Die Reform ist das Ergebnis von Verhandlungen innerhalb der Koalition aus CDU/CSU und SPD, die das Prinzip des „Forderns und Förderns“ wieder stärker in den Vordergrund rücken will. Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden. Gelingt dies, soll die neue Grundsicherung ab Juli 2026 in Kraft treten.
Darum geht es bei der neuen Grundsicherung
Die wesentliche Änderung bei der Reform besteht darin, dass das bisherige Bürgergeld durch eine „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt werden soll. Der Begriff „Bürgergeld“ entfällt also und wird durch „Grundsicherung“ ersetzt. Ziel ist es, den Vermittlungsdruck zu erhöhen und Leistungsbezieher schneller in Arbeit zu bringen.
Dabei hat das Kabinett auch deutlich strengere Regeln für Pflichtverletzungen verabschiedet. In bestimmten Fällen – etwa bei beharrlicher Arbeitsverweigerung oder dem wiederholten Versäumen von Terminen – können Zahlungen künftig vollständig gestrichen werden. Außerdem wurde für die Jahre 2025 und 2026 eine „Nullrunde“ beschlossen. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt somit stabil bei 563 Euro. Die bestehenden Freibeträge für Vermögen sollen je nach Alter neu gestaffelt und teilweise angepasst werden. Ferner sollen Arbeitsuchenden längere Pendelwege zu potenziellen Arbeitsstellen zugemutet werden können, um die Vermittlungschancen zu erhöhen. „Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten“, kommentierte Arbeitsministerin Bärbel Bas die geplanten Änderungen. Doch es hat sich bereits im Vorfeld der Reform massive Kritik an der juristischen Machbarkeit des Vorhabens geregt. Kritiker sehen die neuen Regeln als zu scharf an.
Wer ist von den neuen Regelungen zur Grundsicherung betroffen?
Zusammenfassend zielt die Reform darauf ab, den Druck auf erwerbsfähige Arbeitslose zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen, während gleichzeitig für alle Bezieher von Grundsicherungsleistungen finanzielle Nullrunden bis Ende 2026 gelten. Aktuell beziehen ca. 5,5 Millionen Bürger Bürgergeld. Darunter befinden sich auch 800.000 Aufstocker, die von ihrem Arbeitslohn alleine nicht leben können und 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche, die in Bedarfsgemeinschaften leben. Einen Anspruch auf Bürgergeld hat in Deutschland jeder, der eigentlich erwerbsfähig ist, jedoch seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann oder keine vorrangigen Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld erhält. Aktuell werden etwas über 50 Milliarden Euro jährlich für die Bürgergeld-Leistungen ausgegeben.
Bringen die neuen Regeln zur Grundsicherung mehr Menschen wieder in Arbeit?
Schärfere Regeln für mehr Beschäftigung sind auch nach Aussage der Regierung mit Vorsicht zu genießen. Wie bereits die Bildzeitung berichtete, hatten auch 2025 von den vier Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehern nur gerade einmal 30.000 Sanktionen zu spüren bekommen. Mit den geplanten schärferen Regeln sollen nun insbesondere die Bürgergeldbezieher sanktioniert werden, die gegen ihre Mitwirkungspflichten verstoßen.
Was der Vermittlungsvorrang bringen soll und wie er ablaufen soll
Der beschlossene Entwurf zur neuen Grundsicherung sieht eine Rückkehr zum Vermittlungsvorrang vor, womit ein zentrales Element des bisherigen Bürgergelds, das den Fokus verstärkt auf Qualifizierung und Weiterbildung legte, wieder abgeschafft wird. Das Prinzip lautet: Arbeit vor Ausbildung oder Qualifizierung. Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, auch wenn es sich um einfache Tätigkeiten handelt.
Das Jobcenter muss künftig prüfen, ob eine unmittelbare Arbeitsaufnahme möglich ist. Erst wenn keine kurzfristige Vermittlungschance in den Arbeitsmarkt besteht, wird über längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulungen entschieden. Den Leistungsberechtigten werden dabei auch längere Pendelzeiten zugemutet. Wer eine zumutbare Stelle ablehnt, muss mit sofortigen und härteren Sanktionen rechnen. Wird eine konkrete Arbeitsstelle willentlich abgelehnt, können die Leistungen künftig schneller und bis zu 100 Prozent (für maximal zwei Monate) gekürzt werden. Um die Vermittlung zu beschleunigen, müssen Bezieher regelmäßig persönlich im Jobcenter erscheinen. Das Versäumen dieser Termine führt bereits nach dem zweiten Mal zu einer Kürzung von 30 Prozent und kann bei wiederholtem Versäumen zum vollständigen Wegfall der Regelleistung führen. Eine Ausnahme soll es für junge Menschen ohne Berufsabschluss geben. Hier wird diskutiert, den Vermittlungsvorrang einzuschränken, um den Erwerb eines Berufsabschlusses weiterhin zu ermöglichen, da dies langfristig die Abhängigkeit von Sozialleistungen verringert.
Das eigene Vermögen wird bei den neuen Regeln zur Grundsicherung nicht mehr geschont
Die bisherige Regelung, nach der im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) ein hohes Schonvermögen von bis zu 40.000 Euro unangetastet bleiben durfte, wird ersatzlos gestrichen. Eigenes Vermögen muss künftig vom ersten Tag des Leistungsbezugs an vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Das zulässige Schonvermögen wird deutlich abgesenkt und nach dem Lebensalter gestaffelt. Es beträgt dann bis zum 30. Lebensjahr 5.000 Euro und ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro als Freibetrag.
Bisher reichte bei Anträgen oft eine Selbstauskunft aus. Künftig ist bei jedem Antrag auf Leistungen das gesamte Vermögen offenzulegen und lückenlos nachzuweisen. Auch die Angemessenheit von selbstgenutztem Wohneigentum soll strenger geprüft werden. Kosten für Unterkunft und Heizung werden nur noch in geringerem Maße und unter strengeren Vorgaben anerkannt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, staatliche Hilfe nur noch dann fließen zu lassen, wenn tatsächlich keine eigenen Reserven mehr vorhanden sind.
Sozialverbände kritisieren die neuen Regelungen zur Grundsicherung scharf
Sozialverbände wie der VdK, der SoVD und der Paritätische Wohlfahrtsverband üben scharfe Kritik an der Reform der „Neuen Grundsicherung“. Die Kritikpunkte beziehen sich vor allem auf die Verschärfung der Lebensbedingungen für Hilfebedürftige. Experten und Verbände warnen, dass der vollständige Entzug von Leistungen bei Terminversäumnissen oder Pflichtverletzungen gegen das Grundgesetz verstoßen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2019 entschieden, dass das menschenwürdige Existenzminimum stets gewahrt bleiben muss. Besonders kritisiert wird auch, dass Sanktionen künftig auch die Kosten der Unterkunft betreffen können. Die Verbände befürchten, dass Menschen – insbesondere psychisch Kranke – durch verpasste Termine ihre Wohnung verlieren könnten. Die Entscheidung, die Regelsätze für 2025 und 2026 bei 563 Euro einzufrieren, wird als sozialpolitisch unverantwortlich bewertet. Da die Inflation die Kaufkraft mindert, fordern Verbände stattdessen eine Anhebung auf ein tatsächlich armutsfestes Niveau.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert ferner, dass das Prinzip „Verdacht vor Vertrauen“ gesetzt werde. Die Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen zwinge Menschen dazu, ihre mühsam aufgebauten Ersparnisse sofort aufzubrauchen, was den sozialen Abstieg beschleunige. Andere Kritiker bemängeln, dass der Fokus auf schnelle Vermittlung in oft schlecht bezahlte Jobs zu einem „Drehtüreffekt“ führe – Menschen nähmen prekäre Arbeit an, kehrten aber mangels Qualifizierung schnell wieder in den Leistungsbezug zurück. Zusammenfassend sehen die Sozialverbände in der Reform einen „sozialpolitischen Rückschritt“, der Bürokratie aufbaue, statt Menschen nachhaltig zu integrieren.
Ob die Reformen so durchführbar sind, ist aktuell noch fraglich: Juso-Chef Philipp Türmer kommentierte die Maßnahmen gegenüber dem Tagesspiegel so: „Mit den angekündigten massiven Ausweitungen der Leistungskürzungen steuert die Koalition sehenden Auges auf eine Klatsche vor dem Verfassungsgericht zu.“


