Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) wird nicht rasch über Millionen-Klagen russischer Investoren gegen den Energieriesen RWE sowie seinen Ex-Chef Jürgen Großmann entscheiden. Das Gericht wolle zwei Rechtsgutachten einholen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch. Wichtige Fragen des englischen und des russischen Rechts müssten nach Auffassung des Zivilsenats geklärt werden. Damit wird sich das Verfahren wohl noch über Monate hinziehen, berichtet Reuters.
Bei dem Streit geht es um den 2008 geplatzten Einstieg von RWE in den russischen Strommarkt. Der Sintez-Konzern des Unternehmers Leonid Lebedew wirft dem Versorger und seinem ehemaligen Vorstandschef Großmann vor, sich unberechtigt von den gemeinsamen Plänen zum Einstieg bei dem russischen Versorger TGK-2 verabschiedet zu haben. Sie haben Schadenersatz in Höhe von knapp 700 Millionen Euro plus Zinsen gefordert.
Das Landgericht Essen hatte im März 2015 entschieden, eine Klage gegen Großmann sei zulässig, im Fall des Versorgers RWE indes nicht. Die Berufungen gegen den Essener Beschluss landeten vor dem OLG Hamm.