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03.05.2012 17:05
Kunden können bei schlechter Bankberatung im Schadensfall öfter klagen. Hat der Berater mehrere Fehler gemacht, kann noch einmal geklagt werden, auch wenn die erste Klage abgewiesen wurde. Das hat das Oberlandesgericht Cellen entschieden.
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Ein Anleger hat seine Bank geklagt, weil der Berater den Kunden nicht korrekt über die steuerliche Absetzbarkeit des Investments informiert hat. Die Klage wurde zwar abgewiesen, aber neun Jahre später bekam der Kläger nun doch recht – weil ihn den Bank nämlich noch in einem anderen Fall hinters Licht geführt hatte. Mehr hier
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