Deutschland

Firmen dürfen Mitarbeiter künftig rund um die Uhr per Video überwachen

Lesezeit: 1 min
13.01.2013 23:31
Union und FDP haben ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgeschlagen. Wird es beschlossen, ist eine umfassende Video-Überwachung der Mitarbeiter möglich. Was die Koalition als bürgernah verkauft, ist in Wahrheit eine deutliche Verschärfung der Überwachung am Arbeitsplatz.
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Union und FDP haben einen Kompromiss bei der gesetzlichen Regelung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz gefunden, berichtet Reuters. So dürfen Unternehmen künftig ihre Mitarbeiter rund um die Uhr per Video überwachen. Doch muss dies offen geschehen. Das heimliche Filmen der Mitarbeiter soll untersagt werden. Bereits Ende des Monats könnte der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen. Die Zustimmung des Bundesrats, wo die Koalition keine Mehrheit hat, ist nicht erforderlich.

Anlass für den Gesetzesanlauf war eine Serie von Skandalen bei Einzelhandelsketten, die ihr Personal heimlich gefilmt hatten. Auch bei der Deutschen Telekom und der Bahn traten ähnliche Fälle auf. „Der Arbeitnehmer braucht keine Angst mehr vor Bespitzelung zu haben“, sagte der CSU-Innenexperte Michael Frieser stolz in der ARD. Geheime Videoaufnahmen von Arbeitnehmern werde es in Deutschland nicht mehr geben.

Die Gewerkschaften zeigten sich empört. DGB-Chef Michael Sommer bezeichnete den Entwurf als einen „Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte“, zitiert Reuters. Die Gewerkschaften würden dagegen Widerstand leisten. Bisher war Videoüberwachung nur vorübergehend und aus konkretem Anlass zulässig. Nun aber gibt es keine zeitliche Beschränkung mehr. Thomas Klebe von der IG Metall sprach daher in der FAZ in Bezug auf die Neuregelung von „Vorratsdatenspeicherung“.

Die offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz werde an strikte Vorgaben gebunden, zitiert Reuters Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. So dürfe die Videoüberwachung nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle verwendet werden. Sie könne jedoch zum Beispiel zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zum Einsatz kommen. Grundsätzlich tabu seien Kameras in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich.

Auch die Arbeitgeber sind mit dem geplanten Gesetz nicht zufrieden, weil ihnen dadurch eine Menge neuer Vorschriften und Verbote entstehen. So ist den Arbeitgebern zum Beispiel die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook oder Xing, etwa zur Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen, nun verboten. Der Arbeitsrechtler Tim Wybitul sagte der FAZ, die Arbeitgeber müssten nun schnell handeln. Sonst könnten nach Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer kräftige Strafzahlungen auf sie zukommen.


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