Mehrere Bundesländer misstrauen nach Informationen des RBB den Identitätsprüfungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Als Konsequenz und um zu wissen, wer genau ins Land gekommen ist, wolle Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg rund 18 000 Datensätze der Behörde beschlagnahmen lassen, berichtet der Sender. Zu diesem Zweck habe er von der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mehrere Beschlüsse bei Gericht beantragen lassen. Zuvor habe Rautenberg BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise persönlich aufgefordert die Datensätze zu übergeben.
Dabei handelt es sich laut RBB um die Daten von Flüchtlingen, die in der Zeit vom 5. September bis 22. Dezember 2015 mit der Bahn aus Ungarn oder Österreich nach Brandenburg gelangten und die die Bundespolizei aus Kapazitätsgründen nicht alle habe identifizieren können. «Ich will wissen, wer genau im Land ist und ich möchte mir, wenn etwas passiert in unserem Land, nicht vorwerfen lassen, dass ich nicht alles vorher hätte unternehmen können», zitiert der RBB Rautenberg. Das BAMF verweigere die Herausgabe der Daten und begründe dies mit fehlender Verhältnismäßigkeit, heißt es in dem Bericht.
Das Bundesinnenministerium habe auf Anfrage mitgeteilt, dass in Bayern schon etliche Dokumente von Flüchtlingen als Fälschungen erkannt worden seien, die das BAMF zuvor im Asylverfahren geprüft habe. Allein in Garmisch-Partenkirchen hätten bayerische Fahnder bei einer Stichprobe 19 gefälschte Pässe sichergestellt. Die Dunkelziffer liege allerdings nach Angaben des bayerischen Innenministeriums viel höher, da die meisten Ämter sich auf die Prüfung des BAMF verließen.
In Mecklenburg-Vorpommern überprüfe man derzeit rund 3300 Pässe, unter denen sich 140 gefälschte syrische Pässe fanden. Vier
davon habe das BAMF vorher mit Gutachten für echt erklärt; drei der gefälschten Identitäten würden dem Umfeld des Islamischen Staates (IS) zugeordnet. Dazu sagte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Rautenberg laut RBB: «Wenn sich jetzt auch noch herausstellt, dass von Bundesamt geprüfte Dokumente sich im Nachhinein als falsch herausstellen, dann ist das umso mehr ein Argument, dass wir diese Daten brauchen, um selbst noch mal überprüfen zu können.»