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Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können

Lesezeit: 1 min
29.03.2012 11:55
Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können

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Die deutschen Parteien versuchen, durch eine Änderung des Grundgesetzes den Gang vor das Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Damit könnten Klagen wegen Verletzung des Grundgesetzes drastisch eingeschränkt werden.

Aus Kreisen der Verfassungsrechtler haben die Deutschen Wirtschafts Nachrichten erfahren, dass es bei den Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bestrebungen gibt, den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Anscheinend, um die Überlastung des Gerichts einzudämmen. Von der Regierung ist bisher dazu nichts veröffentlicht worden.

Die Webseite Radio-Utopie.de machte nun am Donnerstag auf die Tagesordnung für die Sitzung des Parlaments am Freitag aufmerksam. Dort befindet sich der Eintrag „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93) - Drs 17/… -„. Bei der PDF-Version der Tagesordnung für Mittwoch, Donnerstag und Freitag ist die Rede von einer ersten „Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)“.

Der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Artikel, der auch nach der Verabschiedung des ESM zum Einsatz kommen könnte.

Auf Nachfrage der Deutschen Wirtschafts Nachrichten bei der Pressestelle des Deutschen Bundestages hinsichtlich weiterer Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt teilte man mit, dass dieser ausgesetzt wurde und nicht wie online angegeben am Freitag diskutiert werden wird. Als Grund gab die Pressesprecherin an, dass möglicher Weise vorher noch weitere Beratungen notwendig seien. Die komplette Tagesordnung im PDF-Format mit dem Stand vom Mittwoch enthält den Tagesordnungspunkt jedoch noch.


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