Deutschland steht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof bevor. Denn noch immer wurde kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. EU-Kommissarin Cecilia Malmström sagte am Donnerstag: „Wenn sie nicht einlenken – und Deutschland hatte viele Jahre Zeit – wird es ein Vertragsverletzungsverfahren geben. Sie haben Zeit bis Mitternacht.“
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, Klageverfahren „gehören zur Realität, insofern ist jede Dramatik fehl am Platz“. Auch Innenminister Friedrich fordert Gelassenheit: „Jetzt muss erst mal entschieden werden, ob es eine Klage gibt, und dann muss diese Klage auch mal zu einem Erfolg führen, vorher würde gar kein Geld fällig. Insofern muss man es nicht dramatisieren.“
Friedrich fordert entschieden die Einführung und Umsetzung der EU-Richtlinie, die die Speicherung von Telekommunikationsdaten für eine Dauer von sechs Monaten vorsieht. Solch ein Gesetz sei „im Interesse der Sicherheit unserer Bürger“. Leutheusser-Schnarrenberger will allerdings nur aufgrund eines konkreten Verdachts Daten speichern.
Doch nicht nur gegen Deutschland soll geklagt werden, sondern auch gegen die EU-Richtlinie selbst. Irland hatte Klage eingereicht, da die Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoße.