Bis zum Ende des Jahres will Bayern in Karlsruhe eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich einreichen. Nun erwägt auch die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg einen solchen Schritt. Baden-Württemberg ist neben Bayern eines der jahrelangen Geberländer (mehr hier).
Die Landesregierung Baden-Württembergs werde sich die Klageschrift der Bayern genau anschauen, so der Finanz- und Wirtschaftsminister, Nils Schmid zu Reuters. Danach werde man sich die Frage stellen: „Tritt man einer Klage bei oder macht man eine eigene Klage“. Schließlich sei es „immer noch ein Unterschied, ob Seehofer im Alleingang klagt, oder ob die Geberländer im Süden zusammenhalten.“
Nichtsdestotrotz sei mit einer Verfassungsklage auch ein gewisses Risiko verbunden. Aus diesem Grund wolle die Regierung auch mit den Nehmerländern sprechen. „Wir setzen auf Verhandlungen, weil wir wissen, dass eine Klage den Länderfinanzausgleich nicht verändern wird.“ Denn letztlich könne nur die Politik mit entsprechenden Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat eine wirklich Änderung erzielen. Deshalb fordere Nils Schmid die Bayern auf, die Klage zunächst zurückzustellen. „Denn wir bewegen mehr am Verhandlungstisch, wenn wir zusammenhalten.“
Es könne immerhin auch passieren, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende die aktuelle Situation im Länderfinanzausgleich als „gar nicht so schlimm“ erachtet. Das würde die Position der Geberländer schwächen. Und zudem bestehe, so Nils Schmid, die für Baden-Württemberg die Gefahr, dass das Verfassungsgericht ein Urteil fällt, das für das Land Nachtteile enthalte.