Deutschland

Rentenforscher: Rentenversicherungen droht Zweiklassensystem

Die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige einführen, um Unternehmer vor der Altersarmut zu bewahren. Warum dabei auch eine Zweiklassenversicherung entstehen könnte, erklärt Dr. Martin Gasche vom Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel (MEA).
16.10.2012 23:37
Lesezeit: 4 min

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Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Die Bundesministerin für Arbeit will, dass Selbstständige eine Altersvorsorge treffen müssen. Sie sollen entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eine private Versicherung abschließen. Was spricht für eine solche Verpflichtung?

Martin Gasche: Auf der einen Seite wird argumentiert, dass Selbstständige schutzbedürftig seien. Sie sollen im Alter nicht zu wenig Einkommen haben, weil sie zu wenig vorgesorgt haben. Die andere Seite der Medaille ist das Schutzbedürfnis des Staates. Er muss sich vor zu hohen Sozialleistungsausgaben schützen, weil er in Form der Grundsicherung für jene Selbstständigen im Alter aufkommen müsste, die nicht vorgesorgt haben. Man will so verhindern, dass eine ganze Bevölkerungsgruppe im Alter arm ist, weil sie nicht vorgesorgt hat.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Welche Gruppen von Selbstständigen sind besonders von Altersarmut bedroht?

Martin Gasche: Die Frage ist, ob das Schutzbedürfnis tatsächlich existiert. Bei den Solo-Selbstständigen besteht auf jeden Fall ein Problem. Sie verrichten oft ähnliche Tätigkeiten wie Angestellte, haben aber kein besonders hohes Einkommen. Man nimmt immer an, Selbstständige hätten hohe Einkommen und könnten sich die Altersvorsorge auch leisten, aber bei Solo-Selbstständigen ist das eher nicht der Fall. Ihre unterdurchschnittlichen Einkommen erlauben es kaum, noch zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Welchen Vorteil hätte die Beteiligung aller Selbstständigen an der gesetzlichen Rentenversicherung?

Martin Gasche: Dies sind die Vorteile, die gemeinhin der Ausweitung des Versichertenkreises, Stichwort Erwerbstätigenversicherung, zugeschrieben werden. Kurz- und mittelfristig könnte man eine Beitragssatzsenkung erreichen. Zudem würden die Selbstständigen an der impliziten Besteuerung des Rentenversicherungssystems beteiligt. Dies wäre aus Gründen der Gerechtigkeit sinnvoll.

Nicht vergessen sollte man jedoch die Nachteile: Langfristig kann der Beitragssatz höher ausfallen, zum Beispiel weil der neu einbezogene Personenkreis im Durchschnitt eine höhere Lebenserwartung hat. Zudem wird damit ein System erweitert, das wegen der Umlagefinanzierung dem „demografischen Risiko“ extrem ausgesetzt ist.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie dringend ist die Umsetzung einer verpflichtenden Altersvorsorge?

Martin Gasche: Michael Ziegelmeyer vom MEA hat eine Studie zur Altersvorsorgesituation von Selbstständigen verfasst. Er untersuchte, ob es wirklich so ist, dass sie nicht genügend für das Alter vorsorgen. Bei allen methodischen und statistischen Schwierigkeiten, die da auftreten, hat er herausgefunden, dass rund 10 % der Selbstständigen nicht in der Lage sind, aus ihrem Einkommen einen ausreichend großen Betrag zu sparen, der ein Alterseinkommen auf dem Niveau der Grundsicherung im Alter gewährleistet. Die Frage ist, ob das ein ausreichendes Argument für eine Vorsorgepflicht ist.

Es ist aber auch eine Frage der Weltanschauung, ob man Menschen zu etwas zwingen sollte oder ob man ihnen die Entscheidung selbst überlassen sollte. Aber teilweise ist es eben auch ein Problem des Staates und damit der Steuerzahler, weil der Sozialstaat keinen verhungern lassen darf. Insofern sollten die Selbstständigen schon zu einer Grundabsicherung verpflichtet werden. Was darüber hinausgeht, sollte den Personen selbst überlassen bleiben.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Dem aktuellen Plan des Ministeriums zufolge sollen lediglich die unter 30-Jährigen verpflichtet werden. Doch genau in dieser Gruppe befinden sich oftmals Start-up- und Kleinunternehmen. Sie können in den ersten Jahren möglicherweise kein Geld für die Vorsorge entbehren, könnten das später aber aufholen. Durch die Vorsorgepflicht würden zahlreiche Unternehmen pleitegehen. Was halten Sie von dieser Argumentation?

Martin Gasche: Das ist natürlich ein berechtigter Einwand. Aber darauf ist die Regierung auch eingegangen. Sie wird Ausnahmen machen für Existenzgründer, damit sie nicht sofort (so viel) einzahlen müssen. Es gibt bereits jetzt die Möglichkeit im Rentenrecht, dass in den ersten 3 Jahren nur die Hälfte der Bezugsgröße als Bemessensgrundlage herangezogen wird. Wahrscheinlich werden Unternehmen, die erst einmal auf die Beine kommen müssen, die Beitragszahlungen aussetzen können. In der Mitteilung des Ministeriums ist noch vage formuliert, ob die betreffenden Personen nur einen Mindestbeitrag oder gar keinen Beitrag zahlen müssen. Auf jeden Fall wird es eine Übergangsregelung geben.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Dennoch könnten nicht alle selbstständig bleiben, die es ohne verpflichtende Altersvorsorge sind.

Martin Gasche: Das ist richtig. Wenn diese Pflicht zur Vorsorge kommt, werden solche Unternehmen erst gar nicht gegründet, oder verschwinden vom Markt, die nicht genügend Einkommen erzielen, um die nötige Altersvorsorge zu betreiben. Die Frage lautet: Ist es gut, dass viele Unternehmen nur existieren können, weil sie keine Vorsoge betreiben? Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. So kann man auch die Ansicht vertreten: Besser sie haben Arbeit in ihrer Selbstständigkeit, als sie sind arbeitslos und leben von Hartz-IV.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie lange, schätzen Sie, wird es dauern, bis es zu einer entsprechenden Regelung der Vorsorgepflicht kommt?

Martin Gasche: Ich glaube nicht, dass die verpflichtende Vorsorge für Selbstständige schon im nächsten Jahr kommen wird, wohl eher 2014. Auch die Übergangszeit wird sehr großzügig sein. Ein riesiges Problem ist aus meiner Sicht, dass man den Selbstständigen die Art der Altersvorsorge freistellen will. Es kommt darauf an, wie dieses Wahlrecht ausgestaltet wird, vor allem welche Wechselmöglichkeiten es zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten Vorsorgeprodukten gibt. Da erscheint es schwierig, ein ordentliches Gesetz zu schreiben. Es muss zudem kontrolliert werden, dass alle tatsächlich vorsorgen, und das erfordert wiederum eine riesige Bürokratie.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Warum ist die Wahlfreiheit, für welche Art der Vorsorge sich Selbstständige entscheiden, problematisch?

Martin Gasche: Die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge birgt eine große Gefahr: Es kann dadurch zu Selektionseffekten kommen, ähnlich wie man das in der Krankenversicherung beobachten kann. Im Prinzip droht ein Zweiklassensystem: Die gesunden Selbstständigen mit einem eher geringen Erwerbsminderungsrisiko versichern sich privat, während die gesetzliche Rentenversicherung von denen gewählt wird, die ein höheres Risiko haben, auch die anderen Leistungen der Rentenversicherung zu beanspruchen. Das eine wäre die Erwerbsminderungsrente, das andere die Reha-Leistungen, die nur in der gesetzlichen Rentenversicherung geboten werden. Die private Versicherung wird wohl keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereitstellen. Es besteht somit die Gefahr, dass das Wahlrecht auf Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung geht.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Um diese Selektion zu verhindern, wird diskutiert, dass auch private Versicherungen eine Erwerbsminderungsrente anbieten sollen.

Martin Gasche: Da bin ich gespannt. Denn man müsste dann die privaten Versicherungen dazu verpflichten, in einem Vertrag zusätzlich zur Alterssicherung eine Erwerbsminderungsabsicherung für Selbstständige ohne Gesundheitsprüfung anzubieten. Ansonsten finden auch wieder Selektionen statt. Davor haben die Versicherungen zu Recht Angst. Dann würden nämlich die mit dem hohen Risiko die Versicherungen kaufen, die sie auch vor der Erwerbsminderung schützen. Entweder wird diese Versicherung so teuer, dass sie gar keiner kauft, oder die Versicherung selbst kriegt Probleme. Auch da muss man abwarten, wie das tatsächlich ausgestaltet wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer Regelung kommt, die eine Erwerbsminderungsrente in privaten Produkten vorsieht. Allerdings wäre das durchaus eine geeignete Maßnahme, um die Selektionseffekte zu vermeiden.

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