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Schweiz: Erbschaftssteuer gefährdet den Mittelstand

Lesezeit: 1 min
23.02.2013 00:11
Die Löcher in der Altersvorsorge der Schweiz sollen auf Kosten der Unternehmen und der Steuerautonomie der Kantone gestopft werden. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft macht bei der Einführung der Erbschaftssteuer jedoch nicht mit: Arbeitsplätze seien in Gefahr, der Mittelstand werde eingeschränkt.
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Familienunternehmen machen den größten Teil der Schweizer Wirtschaft aus. Für diese Betriebe stellt der Entwurf über die Einführung einer Erbschaftssteuer eine Gefahr dar. Das Geld für die Steuerabgabe ist meist in den Bilanzen der Unternehmen fest eingebunden. Daher würde eine Erbschaftssteuer die Übergabe eines Betriebes von der einen an die nächste Generation erschweren, teilte der Dachverband der Schweizer Wirtschaft in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf mit.

Die Investitionen der Unternehmen wären in Gefahr, da Geld von fest eingeplanten Posten abgezogen werden muss. Das gefährdet die Geschäftstätigkeit und somit Arbeitsplätze. Zusätzlich erschwerend wirkt die Schenkungssteuer. Diese soll rückwirkend zum 1. Januar 2012 eingeführt werden. Die Steuerbehörden hatten im vergangenen Jahr 40 Prozent mehr Anträge von Erbschaften als im Jahr 2011. Die rückwirkende Besteuerung dieser Erbschaften ist rechtlich fragwürdig.

Schon jetzt würde Verunsicherung bei den Unternehmern hervorgerufen, heißt es in der Stellungnahme des Dachverbandes. Angesichts der Gefahr einer Nachbelastung  wird für das laufende Geschäftsjahr vorsichtiger kalkuliert. Unternehmen bilden wegen des erhöhten Risikos Rücklagen, anstatt zu investieren.

Viele Kantone profitieren von ihrer Steuerautonomie. Eine bundesweite Einführung der Erbschaftssteuer liegt nicht im Interesse der Kantone, die zuvor die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abschafft haben. Die Steuerlast sei im internationalen Vergleich durch Gewinn-, Einkommens-, Vermögens- und die kantonalen Kapitalsteuern vergleichsweise hoch. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft lehnt die Initiative daher ohne Gegenvorschlag ab.

Die Regierung erhofft sich durch die Einführung der Erbschaftssteuer eine Lösung für die Finanzierungslücken in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Durch die Sammlung von mehr als 120.000 Unterschriften kam ein Volksbegehren zustande, welches fordert,  dass die Mittel aus der Erbschaftssteuer zur Sicherung der Altersvorsorge verwendet werden sollen. Aus der Sicht des Wirtschaftsverbandes Economiesuisse reichen die Mittel aus der Erbschaftssteuer jedoch nicht aus, um die Löcher in den Sozialkassen langfristig zu stopfen.

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