Die EU-Bürgerinitiative „Right to Water“ hat bereits mehr als 1,2 Millionen Unterschriften gesammelt, um die von der EU geplante Privatisierung der Wasserversorgung aufzuhalten (hier). Vergangene Woche versuchte nun die Opposition im Deutschen Bundestag, die Bundesregierung dazu zu bewegen, die entsprechenden Pläne der EU-Kommission zu stoppen. Die Bundesregierung ließ jedoch alle drei Anträge der Oppositionsparteien scheitern.
So lehnte beispielsweise die Bundesregierung mehrheitlich den Antrag der Grünen, „Keine Privatisierung der Wasserversorgung“ mit 291 Stimmen ab. Dafür stimmten SPD, Linke und Grüne (siehe Grafik). Der Antrag der Linken hingegen wurde nicht nur von der CDU, der CSU und der FDP abgelehnt, hier enthielt sich sogar fast die gesamte SPD (zur Abstimmung – hier).
Die Abgeordneten der Bundesregierung bezeichneten die Anträge der Opposition als reinen Populismus. „Hier läuft eine Kampagne, in der mit Unwahrheiten und Irreführungen die Ängste der Bürgerinnen und Bürger geschürt werden sollen", sagte Hans-Joachim Otto (FDP), der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Die CSU-Abgeordnete Ulrich Lange kritisierte zwar, dass die EU-Kommission keinen Regelungsbedarf bei der kommunalen Aufgabe der Wasserversorgung sehe und die Union die Richtlinie kippen bzw. die Wasserversorgung herausnehmen wolle, letztlich stimmte aber auch er gegen die vorgebrachten Anträge.
Es ist zwar grundsätzlich üblich, dass die Regierung Anträge der Opposition im Bundestag ablehnt. Der vorliegende Fall zeigt jedoch beispielhaft, wie Entscheidungen still und leise vom Deutschen Bundestag nach Brüssel delegiert werden, wo in Hinterzimmern entscheiden wird. Denn die EU hat nach dem ersten Protest-Ansturm zwar angekündigt, die Privatisierung des Wassers nicht mehr weiterverfolgen zu wollen. Doch dies war eine rein politische Absichtserklärung. Man möchte eigentlich annehmen, dass die Entscheidung über eine solch zentrale gesellschaftspolitische Frage für Deutschland im Bundestag getroffen wird.
Das nationale Parlament spielt hier jedoch, wie schon beim ESM, eher eine dekorative Rolle: Die Abgeordneten werden absegnen, was auf EU-Ebene ausverhandelt wurde. In der Regel sind die Vorlagen zu solchen Entscheidungen so gehalten, dass die Abgeordneten die Materie entweder nicht durchschauen, oder aber wegen zahlreicher Nebenabsprachen keine Möglichkeit haben, eine wirksame politische Entscheidung zu treffen.