Eigentlich ist es im Bundestag und in den Landtagen verboten, die eigenen Ehefrauen bzw. Ehemänner und Kinder aus Steuermitteln zu bezahlen. In Bayern jedoch nicht generell. Im bayerischen Landtag gibt es insgesamt 17 Abgeordnete, die enge Familienmitglieder beschäftigen und mit Steuergeldern entlohnen. Bei insgesamt 92 CSU-Abgeordneten im Landtag ist das immerhin jeder Fünfte. 7.500 Euro stehen den Abgeordneten monatlich zur Verfügung, um Angestellte in ihren Büros zu bezahlen. Clever genutzt, wanderte das Geld der Steuerzahler so in der Familienkasse der CSU-Abgeordneten.
Besonders viel Aufsehen hinsichtlich dieser Praxis erregte in den vergangenen Tagen der CSU-Fraktionschef Georg Schmid. Er beschäftigte seine eigene Frau im Büro. In den vergangenen Monaten soll sie Rechnungen zwischen 3.500 und 5.500 Euro gestellt haben, gab Schmid an. Aufgrund der immensen Kritik gab der CSU-Fraktionschef am Donnerstag nun seinen Rücktritt bekannt.
Er ließ mitteilen:
Nach wie vor bin ich der festen Überzeugung, dass ich mich immer rechtlich und politisch korrekt verhalten habe. In den vergangen Jahren habe ich mit voller Kraft für eine gute Zukunft unserer Heimat Bayern gearbeitet und meinen Beitrag geleistet, die Erfolgsgeschichte Bayerns fortzuschreiben. Die öffentliche Diskussion bindet mich aber in einem Umfang, der mir nicht mehr erlaubt, meine Arbeit an der Spitze der CSU-Fraktion so zu erfüllen, wie ich das selbst von mir erwarte.
Angestoßen hatte die Debatte das aktuelle Buch des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Armin. Daraufhin veröffentlichte der Bayerische Landtag eine Liste derjenigen Abgeordneten, die enge Familienangehörige beschäftigen. 17 CSU-Abgeordnete standen auf der Liste.
Eine Ausnahmeregelung für Altverträge ermöglichte diese Vetternwirtschaft. Seit dem Jahr 2000 dürfen auch im bayerischen Landtag keine Arbeitsverträge mehr mit Verwandten ersten Grades geschlossen werden. Doch es gab ein Schlupfloch für die Abgeordneten. Der Landtag erlaubte es nämlich trotzdem, die Arbeitsverhältnisse, die schon vor 2000 bestanden, auf unbekannte Zeit weiterzuführen.
Da diese Ausnahmeregel für alte Arbeitsverträge auch weiterhin ihre Gültigkeit hat, bleibt der CSU-Fraktion nur ein Appell an die eigenen Abgeordneten:
Der Geschäftsführende Vorstand der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat heute die Frage der Beschäftigung von Verwandten ersten Grades in Abgeordnetenbüros beraten und dabei beschlossen:
„Wir stellen fest, dass die von allen Fraktionen beschlossene so genannte Bestandsschutzregelung aus dem Jahre 2000 aus heutiger Sicht ein politischer Fehler war.
Wir empfehlen dringend, die noch bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten ersten Grades sofort zu beenden.
Wir halten es für angemessen, dass die betroffenen Abgeordneten für die notwendige Transparenz bei diesen nach 2000 weitergeführten Beschäftigungsverhältnissen sorgen.“
Geht man davon aus, dass diese 17 Abgeordneten vielleicht nur 3.000 Euro monatlich für ihre angestellten Familienangehörigen ausgegeben haben, wären das allein im vergangenen Jahr 612.000 Euro, die der Steuerzahler dafür gezahlt hätte. Da diese Arbeits-Verträge aber wegen der Neuregelung vor dem Jahr 2000 geschlossen worden sein müssen, wären das ausgegebene Steuermittel für mindestens 13 Jahre in Höhe von insgesamt fast 8 Millionen Euro.